Was tun bei einem Stromausfall?

So verhindern Verbraucher:innen Schäden und setzen ihre Ansprüche durch

Wenn das Stromnetz ausfällt, kann das verschiedene Ursachen haben: Leitungen, die bei Bauarbeiten beschädigt werden, extreme Wetterlagen oder eine langfristige Netzüberlastung. Wer davon überrascht wird, braucht nicht in Panik zu verfallen. Im Durchschnitt dauert ein Stromausfall in Deutschland nur etwas über zehn Minuten. Wer dennoch länger von einem Ausfall betroffen ist, sollte diese Tipps der Verbraucherzentrale NRW beachten.

  • Elektrogeräte ausschalten
    Elektronische Geräte sollten bei einem Stromausfall ausgeschaltet werden. So wird das Netz geschont, wenn der Strom zurückkehrt, da nicht alle Geräte gleichzeitig wieder angehen. Besonders gilt dies für Elektrogeräte, die eine potentielle Gefahr darstellen, wenn sie unbemerkt wieder mit Strom gefüttert werden: zum Beispiel der Herd, ein Bügeleisen oder eine Kreissäge.
  • Lebensmittel kühlen
    Ein kurzer Stromausfall stellt für Lebensmittel in Kühlschrank und Gefriertruhe meistens kein Problem dar. Denn für rund fünf Stunden können die Geräte in der Regel die Kälte speichern. Neue Geräte haben meistens eine bessere Dämmung als alte Geräte. Grundsätzlich gilt: Je seltener man den Kühlschrank öffnet, desto weniger Kälte geht verloren und desto weniger Wärme kann eindringen. Sind Lebensmittel in der Gefriertruhe stark angetaut, sollten diese sofort verarbeitet werden.
  • Versicherungsschutz prüfen

    In manchen Hausratversicherungen können Schäden am Gefriergut mitversichert sein. In Einzelfällen könnte in den Energielieferverträgen auch eine Stromausfallversicherung vereinbart sein. Diese deckt neben Schäden durch verdorbene Lebensmittel auch Sachschäden an elektrischen oder elektronischen Geräten ab. Verbraucher:innen sollten dies in ihren Vertragsunterlagen prüfen und den Schaden beim Versicherer vorsorglich melden. Am besten wird dies telefonisch gemacht. So kann auch das weitere Vorgehen mit dem Versicherer besprochen werden. Wichtig: Es sollte unbedingt die Schadensnummer notiert werden.

    • Schadensersatzanspruch prüfen

    Verbraucher:innen haben in der Regel nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn den Netzbetreiber ein Verschulden an der Versorgungsstörung trifft. In Einzelfällen kommt auch die Haftung Dritter in Betracht, wenn zum Beispiel bei Erdarbeiten vorhandene Leitungen beschädigt werden. Verbraucher:innen sollten unabhängig von der Rechtslage ihre Schadensersatzforderungen unverzüglich beim Netzbetreiber anmelden. Dazu sollten sie zunächst etwaige Schäden feststellen und eine Liste mit den einzelnen Schadenspositionen anfertigen. Sinnvoll ist auch die Anfertigung von Fotos, zum Beispiel bei Sachschäden an elektrischen und elektronischen Geräten oder bei verdorbenen Lebensmittelvorräten in Kühlschrank oder Gefriertruhe. Aus Beweisgründen wird im besten Fall ein Augenzeuge, zum Beispiel ein Nachbar, hinzugezogen.

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