Schwarzfahren als Straftat abschaffen

Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, kann dafür ins Gefängnis kommen. Die evangelischen Gefängnisseelsorgenden fordern auch in Wuppertal, das Schwarzfahren endlich zu entkriminalisieren.

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Wer in Deutschland in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, kann dafür ins Gefängnis kommen. Die evangelischen Gefängnisseelsorgenden fordern auch in Wuppertal, das Schwarzfahren endlich zu entkriminalisieren.

Am Freitag (12.06.) ist der bundesweite Aktionstag „Freedom Day” mit dem sich die Initiative Freiheitsfonds dafür einsetzt, dass das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, das mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet wird.

Auch die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland und die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen mit großem Nachdruck die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), den Straftatbestand der „Erschleichung von Leistungen“ nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als zivilrechtlichen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe zu behandeln und damit zu entkriminalisieren.

Ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert

„Wie viele andere Verbände der Zivilgesellschaft fordern wir die ersatzlose Streichung des zugrundeliegenden Paragrafen 265a StGB“, heißt es in einer Stellungnahme der Gefängnisseelsorgenden, die auch die Wuppertaler Gefängnisseelsorger Stefan Richert und Heike Rödder unterstützen. Sie sind in der Justizvollzugsanstalt in Vohwinkel beschäftigt und begegnen dort Menschen, die inhaftiert wurden, weil sie schwarzgefahren sind und die dafür fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnten.

„Die meisten, die wegen Fahrens ohne Ticket in Haft kommen, lebten zuvor in prekären Lebenssituationen“, erklärt Stefan Richert. „Armut, psychische Erkrankung und andere Notlagen sollten aus unserer Sicht nicht bestraft werden“, ergänzt Heike Rödder. Die Haft sei für die allermeisten dieser Menschen extrem belastend und Ihr Leben nach der Entlassung oft schwieriger als vorher. „Nicht wenige verlieren durch den Gefängnisaufenthalt ihre Wohnung sowie ihre Habe, sodass ihre Situation nach der Haftentlassung noch prekärer ist – besonders, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt.“

Rund 9000 Menschen pro Jahr betroffen

Jährlich werden laut der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland rund 9000 Menschen in Deutschland inhaftiert, weil sie öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzen und die dafür fällige Geldstrafe nicht bezahlen können. Diese wird in eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ umgewandelt. Etwa 87 Prozent der betroffenen Menschen waren arbeitslos, rund 15 Prozent lebten ohne festen Wohnsitz. Ähnlich hoch ist der Anteil der Menschen mit psychischer Erkrankung.

Streng bewacht: die JVA Wuppertal-Vohwinkel (Foto: Frank Vincentz/Wikipedia)

Die Gefängnisseelsorger weisen darauf hin, dass die Inhaftierung dieser Menschen im System Gefängnis enorme Ressourcen bindet. Das Personal sei mit dieser Gruppe überproportional gefordert. Zudem kostet ein Tag in Haft pro Person rund 200 Euro.

Kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel

„Als Seelsorgende begegnen wir diesen inhaftierten Menschen und den Bediensteten mit ihren jeweiligen Nöten. Aus unserer Sicht stehen die menschlichen, sozialen und ökonomischen Kosten des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen in keinem Verhältnis zu irgendeinem Nutzen“, heißt es in der Stellungnahme der evangelischen und katholischen Gefängnisseelsorger.

Sie regen daher die Übernahme von Modellen aus europäischen Nachbarländern an, in denen bedürftige Gruppen der Gesellschaft öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Das würde ihre soziale Teilhabe in der Gesellschaft fördern und gleichzeitig das System „Gefängnis“ entlasten. „Die so freigesetzten personellen Kräfte und finanziellen Mittel könnten anderen inhaftierten Menschen zugutekommen“, betonen die Gefängnisseelsorger.

Text: Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland
Redaktion: Sabine Damaschke
Titel-Grafik: Thorsten Levin (mit KI)

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Der Straftatbestand der „Erschleichung von Leistungen“ soll nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden?
    Verstehe ich nicht. Das Problem ist doch, dass er als Straftatbestand behandelt wird und eben nicht als Ordnungswidrigkeit.
    Wenn Schwarzfahren zur Ordnungwidrigkeit herabgestuft würde, könnte es allenfalls noch Erzwingungshaft geben – und die auch nur, wenn der Betreffende zahlen könnte aber nicht will.
    Soviel Genauigkeit muss schon sein, wenn man etwas fordert.

    1. N. Bernhardt sagt:

      Aktuell wird das Schwarzfahren strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Falls Sie in Ihrem Leben das 3. Mal beim Schwarzfahren „erwischt“ werden (und sei der Entwerter defekt oder Ihr Onlineticket flötengegangen), dann wird gegen Sie automatisch ein Strafverfahren eröffnet. Und genau das gehört abgeschafft.

      Jene (notorische) Schwarzfahrer, die sich weder die Wuchertickets, noch die 60 Euro „Schwarzfahrergebühr“ und erst recht nicht die strafrechtlich verhängten Geldbußen leisten können und dann davon jeden Tagessatz der Geldbuße „absitzen“ können (Ersatzfreiheitsstrafe), kosten den Steuerzahler im Gegenzug 200 Euro pro Tag. Zum Vergleich: Bei Leistungsempfängern liegt der veranschlagte Tagessatz bei rund 10 Euro. Mit dem Geld von einem gesparten Knasti kann man den Tagessatz von 20 Schwarzfahrern bezahlen.

      Einen resozialisierenden Effekt hat diese Maßnahme in der Regel bei dieser Art der „Straftaten“ in der Regel auch nicht. Die wirtschaftliche Situation eines Schwarzfahrers wird nach dem Knast eher (noch) bescheidener sein als vorher (Job weg, u.U. Wohnung weg).

      Die Staatsanwaltschaften schieben einen Berg von einer Million Strafverfahren vor sich her. ME. gehört Schwarzfahren als Strsftat abgeschafft.

      1. Susanne Zweig sagt:

        Was die Abschaffung der Straftat angeht, rennen Sie bei mir offene Türen ein. Trotzdem bleibt die Formulierung unverständlich: Eine Straftat wird nicht „als Ordnungswidrigkeit“ behandelt, wie es zweimal im Text steht. Wie soll das gehen? Was es nicht gibt, kann man auch nicht abschaffen.

  2. N. Bernhardt sagt:

    In Wuppertal wird das leider nichts, das hat der Rat 2023 abgelehnt. Siehe auch:
    njuuz.de/home/politik/schwarzfahrer-werden-auch-zukuenftig-in-wuppertal-kriminalisiert/

    Leider ist mit dem Regierungswechsel in Berlin auch die Strafrechtsreform des ehem. Bundesjustizministers Buschmann hinfällig.

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