Notdienste bei Insektenplage:

Abzocker auf Kundenfang

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Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. „Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß Sabine Spielmann aus dem Beratungsalltag: „Die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.“

Als Notfall-Pack gibt die Verbraucherzentrale in Wuppertal die folgenden Tipps:

  • Achtung Arten- und Naturschutz: Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße.
  • Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Die führt nämlich nicht selten bloß zu einem Gesprächspartner im Call Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schickt. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.
  • Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.
  • Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen.

    Bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Wuppertal sind jedoch Fälle bekannt, in denen über 1000 Euro für einen halbstündigen und dilettantischen Einsatz in Rechnung gestellt wurden.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Wuppertal bietet eine rechtliche Prüfung von Rechnungen im Rahmen der Rechtsberatung an.

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