In die Tonne damit!

Wohin mit dem Corona-Maskenmüll? Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen: Wer einkaufen geht oder mit Bus und Bahn fährt, muss Mund und Nase verdecken. Bei Missachtung droht jetzt ein saftiges Bußgeld von 150 Euro.

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So sollen die Ansteckungen beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eingedämmt werden. Aber wohin mit dem Einweg-Schutz, wenn man den Laden oder die Bahn verlassen hat? Denn Einweg-Masken, Einmal-Handschuhe oder gebrauchte Desinfektionstücher können nach dem Tragen mit Viren und Keimen belastet sein. „Ausgediente Hygieneartikel gehören in den Restmüll. Um den Abfall zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass die enthaltenen Stoffe nicht mehr chemisch reagieren, wird dieser verbrannt. Somit ist eine sachgerechte Entsorgung sichergestellt“, so Carolin Pillung, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Wuppertal. „Produkte zum Coronaschutz gehören auf keinen Fall in die gelbe Tonne oder den gelben Sack. Einwegmasken und Co. dürfen auch nicht über Wertstofftonnen, falls vor Ort vorhanden, entsorgt werden, weil Hygienemüll nicht recycelt wird.“ Nachfolgend einige Tipps für Träger, wie sie sich ihres Maskenmülls entledigen, ohne potenzielle Viren zu verbreiten:
  • Umgang mit Einmal-Masken: Das sind Wegwerf-Produkte, die zum Teil auch aus synthetischen Fasern bestehen. Werden die Einweg-Masken feucht, oder will man die Gefahr einer Ansteckung minimieren, muss der Mundschutz gewechselt und entsorgt werden. Da alle Arten von Einmal-Masken mit Keimen und Viren belastet sein können, gehören diese in den Restmüll. Ist unterwegs kein Mülleimer in Sicht ist, sollten Maskenträger einen verschließbaren Beutel für den Transport dabeihaben, damit Einweg-Maske und Co. zu Hause sicher in den Restmüll wandern.
  • Vorteil von Mund-Nasen-Schutz aus Stoff: Sie lassen sich viele Male waschen und bügeln. Das Tragen von Mehrmal-Masken aus Baumwolle ist somit umweltfreundlicher als ständig Einmal-Masken in den Restmüll zu befördern. Man kann sie selbst nähen oder kaufen. Masken, Tücher und anderer wieder verwendbarer Mundschutze sollte in der Waschmaschine bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.
  • Desinfektionsmittel: Reste von Desinfektionsmitteln am besten an einer Schadstoffsammelstelle abgeben, damit die Flüssigkeiten nicht unkontrolliert über Abflüsse ins Abwasser gelangen. Feuchttücher mit: Desinfektionsmitteln dürfen auf keinen Fall in die Toilette, sonst kann es zu Verstopfungen kommen.
  • Verpackungen von Einweg-Schutzprodukten: Leere Tuben und Flaschen für Desinfektionsmittel aus Kunststoff gehören in die Tonne oder den gelben Sack, genauso wie Kunststoffhüllen von Einweg-Masken. Kartons von Einmal-Handschuhen sollten in den Papiercontainer und leere Glasflaschen von Desinfektionsflüssigkeiten in den Glascontainer wandern.
  • Wirksamer Coronaschutz: Der beste Schutz gegen eine Ansteckung besteht weiterhin darin, mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten, Hände gründlich mit Seife zu waschen und bei Reiz in den Atemwegen in die Armbeuge zu husten!
Spezielle Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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