Jobcenter: Zahlreiche Maßnahmen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen

Grundsicherung und konkrete Integrationsangebote - das Jobcenter Wuppertal stellt sich der Herausforderung

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Flüchtlinge, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und werden Kundinnen und Kunden im Jobcenter. „Seit Anfang des Jahres hat sich z.B. die Zahl der syrischen Hilfesuchenden in unserem System auf knapp 1.500 Menschen verdreifacht – Tendenz steigend“, berichtet Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender der Jobcenter Wuppertal AöR. „Wir können davon ausgehen, dass diese Entwicklung anhalten wird und müssen jetzt die Weichen dafür stellen, diese Menschen bei uns bestmöglich zu betreuen und zu integrieren – von der Antragstellung, über Sprachförderung bis hin zur Integration in Arbeit“, so Lenz weiter.

Zentrale Anlaufstelle
Das Jobcenter wird voraussichtlich im Dezember am Neumarkt in den Räumlichkeiten der bereits bestehenden Geschäftsstelle 3 eine zentrale Erstantrags- und Beratungsstelle für anerkannte Flüchtlinge einrichten. „Wir wollen den Menschen einen zentralen Anlaufpunkt bieten und an dieser Stelle die vorhandenen Kompetenzen und Angebote für diese Kundinnen und Kunden bündeln“, erläutert Thomas Lenz. So sollen vornehmlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vorhandenen Sprachkompetenzen, die im interkulturellen Umgang besonders qualifiziert werden, in dieser Dienststelle eingesetzt werden. Darüber hinaus arbeitet das Jobcenter mit den Sprach- und Integrationsmittlern von SPRINT zusammen, die helfen bestehende Sprachbarrieren zu überwinden. „Das Angebot der zentralen Erstantrags- und Beratungsstelle richtet sich ausschließlich an anerkannte Flüchtlinge“, betont Thomas Lenz. Ihre Betreuung in der zentralen Erstantrags- und Beratungsstelle ist nicht auf Dauer vorgesehen. Nachdem alle Formalitäten in der Leistungsgewährung und die ersten Schritte in der Integrationsplanung geklärt sind, wird der Fall in die jeweils zuständige Geschäftsstelle abgegeben. „Mit der gewählten Organisationsform können wir gezielt Dolmetscher einsetzen, ehrenamtliche Angebote von Migrantenverbänden andocken und den Übergang vom Ressort Zuwanderung und Integration in unser System einfacher gestalten“, führt Thomas Lenz aus.

Konkrete Integrationsangebote
Eine weitere Herausforderung ist die Integration in Arbeit. „Das Instrumentarium des SGB II in seiner jetzigen Form ist nur unzureichend für die Integration von anerkannten Flüchtlingen mit ihren oft komplexen Profillagen geeignet“, erläutert Dr. Andreas Kletzander, Vorstand Arbeitsmarkt und Kommunikation. „Denn bei diesem Personenkreis geht es im ersten Schritt um Spracherwerb und Orientierung und darauf aufbauend um Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.“ Derzeit beträgt die Wartezeit für einen vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) finanzierten Integrations- oder berufsbezogenen Sprachkurs 6 bis 8 Monate. „Das SGB II bietet nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für eine Sprachförderung, eine Anspruchsgrundlage für klassische Sprachkurse gibt es nicht. Wir können aber die Menschen nicht ein halbes Jahr parken, sondern wir wollen ihnen möglichst früh passende Angebote unterbreiten, die ihre Chancen auf Arbeit verbessern“, betont Dr. Kletzander. Das Jobcenter zeigt sich hier flexibel. „Ganz konkret setzen wir bei bestehenden Maßnahmen an, wo es noch freie Plätze gibt, und passen diese an die Bedürfnisse von anerkannten Flüchtlingen an, z.B. durch Ergänzungen mit Sprachmodulen, Feststellungen vorhandener Kompetenzen, Berufserprobung und Berufsorientierung“, führt Dr. Kletzander aus. „Wenn Bildungsabschlüsse vorhanden sind, dann helfen wir dabei, diese anerkennen zu lassen. Oftmals verfügen die Menschen über Berufserfahrung und haben berufliche Kenntnisse, sie können diese jedoch nicht mit einem Zertifikat nachweisen“, berichtet Dr. Kletzander. „Hier wollen wir ansetzen und verwertbare Berufskenntnisse z.B. durch Aus- und Weiterbildungsangebote auch zertifizieren lassen.“

PiO – Perspektiven in Oberbarmen
Das Jobcenter hält aber auch weitere Angebote für den Personenkreis parat. In Kürze startet das Qualifizierungsprojekt „PiO – Perspektiven in Oberbarmen“. Bei dem mit Mitteln des ESF und des Bundesumweltministeriums mit 1,6 Mio. Euro geförderten Vorhaben werden insbesondere Migrantinnen und Migranten mit einer Flüchtlingsgeschichte in den Bereichen Handwerk, Service und Garten- und Landschaftsbau qualifiziert. Dabei werden sie von den Bildungsträgern GbA, Wichernhaus und alpha e.V. betreut und können sich im Rahmen eines wertschöpfenden Projektes beruflich erproben und neue Kompetenzen erwerben. Bei dem dreijährigen Vorhaben wird das Bünger-Gelände in Oberbarmen wiederbelebt mit der Perspektive, dort ein Hostel mit Café zu betreiben und diese an die Nordbahntrasse anzubinden.

Operativer Partner der Diakonie Wuppertal
Das Jobcenter unterstützt aber auch Initiativen, die im Vorfeld eines möglichen SGB II-Leistungsbezugs ansetzen. Beispielsweise ist das Jobcenter operativer Kooperationspartner des mit ESF- und Bundesmitteln geförderten Projektes „Partizipation Bergisches Städtedreieck“, das am 01.07.2015 unter der Federführung der Diakonie Wuppertal gestartet ist. Das Projekt zielt darauf ab, die in der Region lebenden Bleibeberechtigten und Flüchtlinge in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln und ihre aufenthaltsrechtliche Situation dadurch zu verbessern. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen dabei in Beratung, Coaching, Qualifizierung und Vermittlung. „Uns ist es wichtig, die anerkannten Flüchtlinge möglichst früh zu erreichen – auch schon bevor sie zu unseren Kundinnen und Kunden werden. Wir dürfen uns auch bei einem Rechtskreiswechsel keinen Bruch oder längere Unterbrechungen in den Förderketten erlauben“, resümiert Dr. Kletzander.

Zusätzliche Ressourcen notwendig
Aktuell erhält das Jobcenter keine zusätzlichen Mittel für Personal- und Sachkosten oder für die Integration von anerkannten Flüchtlingen. „Derzeit sind wir darauf angewiesen, uns im Rahmen von Wettbewerben um Fördermittel der EU und Bund bzw. Land zu bemühen, denn der Eingliederungstitel für das laufende Jahr wird nicht aufgestockt“, berichtet Thomas Lenz. „Genauso verhält es sich mit Personal- und Sachkosten. Daher erwarte ich für das kommende Haushaltsjahr eine deutliche Aufstockung des Verwaltungshaushalts und des Eingliederungstitels. Somit planen wir schon jetzt neue Maßnahmen für diesen Personenkreis, um bei der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zügig in die Umsetzung gehen zu können. Denn der größte Teil der anerkannten Flüchtlinge wird zunächst in die Grundsicherung nach dem SGB II einmünden. Wir wollen den Menschen gute Betreuungs- und Integrationsangebote unterbreiten – dies geht nur mit einer vernünftigen finanziellen Ausstattung!“ fordert Thomas Lenz.
Kontakt:
Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender der Jobcenter Wuppertal AöR, Tel.: 0202 74763 800, Mail: Thomas.Lenz@jobcenter.wuppertal.de
Dr. Andreas Kletzander, Vorstand Arbeitsmarkt und Kommunikation der Jobcenter Wuppertal AöR, Tel.: 0202 74763 802, Mail: Andreas.Kletzander@jobcenter.wuppertal.de
www.jobcenter.wuppertal.de

Quelle Pressemitteilung Jobcenter

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