Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen ab Juni Grundsicherung

Ab 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). Zur Grundsicherung gehören auch Vergünstigungen wie beispielsweise der Wupperpass.

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Dafür fallen ab dem 1. Juni bisher freiwillig gewährte Vorteile weg. Dazu gehören zum Beispiel der kostenlose Eintritt in Schwimmbäder oder andere städtische Einrichtungen allein durch Vorzeigen des Ukrainischen Passes. Auch kostenlose Fahrten mit Bussen und Bahnen sind nicht mehr möglich.

Quelle: Stadt Wuppertal

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