+++ Schonzeit beginnt am 1. März – Schnittverbot für Bäume und Hecken +++

Ab dem 1. März tritt in Deutschland wieder die gesetzliche Schonzeit für Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Kraft. Das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes sowie das Roden von Hecken ist dann nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr möglich.  Bis zum 30. September gilt ein umfassendes Schnittverbot, das den Schutz von brütenden Vögeln und anderen Kleintieren sicherstellen soll. Die Regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und betrifft sowohl private Gärten als auch öffentliche und landwirtschaftliche Flächen. 

Foto: C.Otte

Warum gibt es die Schonzeit?

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Viele Vogelarten nutzen Hecken, Bäume und Sträucher als Brutplätze. Besonders in den Frühlings- und Sommermonaten legen sie dort ihre Nester an, um ihre Jungen aufzuziehen. Durch das Schnittverbot soll verhindert werden, dass Brutstätten zerstört oder Tiere gestört werden. Neben Vögeln profitieren auch Insekten, Kleinsäuger und andere Lebewesen von diesem Schutz.

Foto: C.Otte

Was ist erlaubt und was nicht?

Laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen in der Schonzeit keine großflächigen Fällungen oder starken Rückschnitte vorgenommen werden. Erlaubt sind jedoch:

Pflegeschnitte zur Entfernung abgestorbener oder kranker Äste,

Schonende Formschnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit oder des Erscheinungsbildes,

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, beispielsweise wenn umgestürzte Bäume den Verkehr behindern.

Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Wer gegen das Schnittverbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Bundesland und Schwere des Vergehens können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Besonders streng wird geahndet, wenn durch den unerlaubten Schnitt brütende Vögel gestört oder deren Nester zerstört werden.

Das saisonale Schnittverbot ist eine wichtige Maßnahme, um die heimische Tierwelt zu schützen. Wer sich an die Vorgaben hält, leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und verhindert mögliche Bußgelder. Die Natur wird es danken! (C.O)

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Wichtig zu wissen ist, dass die 100.000 € Bußgeld pro Meter geschnittener Heckenlänge berechnet werden…

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