BUND fordert kurzfristigen Stopp der Bauleitplanung für IKEA

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Aussetzung des Bauleitplanverfahrens für den IKEA-Homepark am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord gefordert. njuuz liegt die entsprechende Mail des BUND an Oberbürgermeister Peter Jung vor.

Als Grund gibt der BUND an, die der Öffentlichkeit vorgelegten Unterlagen seien unvollständig und könnten damit nicht korrekt bewertet und geprüft werden.

njuuz liegt die Mail vor, mit der der BUND Oberbürgermeister Peter Jung, Baudezernent Frank Meyer und leitende Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Wuppertal auffordert, beide Teile des Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan) solange zu stoppen, bis die fehlerhaften Unterlagen korrigiert und ergänzt wurden. Bei einer erneuten Offenlage wäre es dann laut BUND möglich, dass insbesondere die Belange „Artenschutz“ und „Gewässer“ sachgerecht geprüft werden könnten.

Von: BUND Wuppertal
Datum: 10. November 2012 18:01
Betreff: Bauleitplanverfahren „Dreigrenzen“ / IKEA
An: (…)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Meyer, sehr geehrte Herren,

bei Bearbeitung der Stellungnahme der Wuppertaler Naturschutzverbände zu o.g. Bauleitplanverfahren mussten wir leider feststellen, dass die der Öffentlichkeit vorgelegten Unterlagen insbesondere hinsichtlich der Themenfelder „Artenschutz“ und „Gewässer“ unvollständig sind und deshalb nicht in der erforderlichen Genauigkeit geprüft und bewertet werden können.

Wir haben auf diese Mängel im Verfahren bereits in unserer Stellungnahme (BUND und LNU) zur FNP-Änderung hingewiesen und die Stadt aufgefordert, beide Verfahrensschritte solange auszusetzen, bis der Vorhabenträger die entsprechenden Mängel nachgebessert und der Stadt geliefert hat.

Leider ist bislang noch keine entsprechende Anweisung bekanntgeworden, so dass ich davon ausgehen muss, dass eine solche Unterbrechung der Verfahren auch noch nicht angewiesen wurde.

Ich bitte Sie, Herr Oberbürgermeister, deshalb, diese Verfahren kurzfristig auszusetzen und dem Investor die Nachbesserung der Mängel aufzuerlegen. Danach könnte bei korrigierter Datengrundlage eine vollständige Prüfung in einer erneuten Offenlage zur FNP-Änderung und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen.

Ich selber wurde in den vergangenen Wochen sowohl vom Verfasser der artenschutzrechtlichen Gutachten als auch von dem Hydrogeologischen Büro um Termine gebeten, um die von uns nachgewiesenen Mängel in ehrenamtlicher Arbeit zu beheben.

Leider ist uns eine solche Hilfestellung bei Projekten, die wir im Grundsatz ablehnen, nicht möglich. Wir können aber auch nicht erkennen, wieso in einem mehr als einjährigen Verfahren solche Mängel nicht seitens der Stadtverwaltung frühzeitig erkannt und Nachbesserungen verlangt wurden.

Für Ihre Bemühungen schon jetzt herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Liesendahl


BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
Kreisanlaufstelle / Kreisgruppe Wuppertal

c/o Jörg Liesendahl
Erbschlöer Str. 28
42369 Wuppertal

BUND.Wuppertal@bund.net

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Quelle: BUND Kreisgruppe Wuppertal

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