31.01.2026Uli Schmidt
BUGA 2031: Zwei Bezirksvertretungen, ein Termin – und viele offene Fragen
Am 28. Januar 2026 tagten zeitgleich zwei Bezirksvertretungen in Wuppertal:
Um 18.00 Uhr die Bezirksvertretung Elberfeld West im Rathaus Elberfeld sowie ebenfalls um 18.30 Uhr die Bezirksvertretung Vohwinkel am Nocken.
Auf beiden Tagesordnungen stand derselbe Punkt:
Sachstandsbericht zur BUGA 2031, vorgetragen durch Susanne Brambora-Schulz, Geschäftsführerin der BUGA gGmbH.
Bereits diese Terminierung wirft Fragen auf.
Zwei Termine zur gleichen Zeit – eine riskante Planung
Beide Sitzungen waren nicht nur wegen der BUGA relevant, sondern auch wegen weiterer Tagesordnungspunkte von Bedeutung. Als Besucher konnte ich daher zwangsläufig nur eine der beiden Sitzungen wahrnehmen.
Umso erstaunlicher war es, dass offenbar davon ausgegangen wurde, die Geschäftsführerin der BUGA gGmbH könne beide Termine zumindest teilweise bedienen. Ich entschied mich für die BV Elberfeld West, da dort zwei zuvor schriftlich eingereichte Fragen mündlich beantwortet werden sollten – eine Teilnahme war also zwingend erforderlich.
Ein langatmiger, aber inhaltsarmer Bericht
Der Sachstandsbericht zur BUGA war in Elberfeld West als TOP 5 angesetzt. Bereits zuvor zog sich ein anderer Tagesordnungspunkt deutlich in die Länge, inklusive ausführlicher politischer Nachfragen. Die Sitzung wurde zeitkritisch.
Als Frau Brambora-Schulz schließlich an der Reihe war, war jedoch nicht zu erkennen, dass der Bericht bewusst gestrafft wurde, um anschließend rechtzeitig nach Vohwinkel zu gelangen.
Inhaltlich blieb der Vortrag auffallend oberflächlich. Der Schwerpunkt lag nahezu ausschließlich auf dem freiraumplanerischen Wettbewerb – allerdings ohne konkrete Ergebnisse, ohne Visualisierung und ohne Unterlagen.
Es gab:
keine Präsentation,
keine vorab bereitgestellten Informationen im Ratsinformationssystem,
keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Wettbewerbsergebnissen.
Stattdessen wurde mündlich der Ablauf des Verfahrens beschrieben, die Juryarbeit gelobt und die Veranstaltung in der Stadthalle als „spannend“ dargestellt. Wie genau sich die Ergebnisse auf Elberfeld West auswirken, blieb offen.
Wie sich Politik durch einen solchen Bericht besser informiert fühlen soll, bleibt fraglich.
Wichtige Informationen blieben unerwähnt
Besonders irritierend:
Im Bericht fehlten Hinweise auf Aspekte, die für die Bezirksvertretung Elberfeld West von erheblicher Bedeutung sind, darunter:
die geplante Baustraße mitten durch den Wald für Sondierungsbohrungen zur Seilbahn auf der Königshöhe,
sowie eine bereits für den Folgetag angesetzte Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Beirat der unteren Naturschutzbehörde.
Beides hätte zwingend erwähnt werden müssen.
Abgang Richtung Vohwinkel – ohne Erfolg
Nach dem eher oberflächlichen Bericht verabschiedete sich Frau Brambora-Schulz, um nach Vohwinkel weiterzufahren. Die Bezirksbürgermeisterin merkte noch an, dass dort „noch getagt“ werde.
Es dürfte zu diesem Zeitpunkt bereits kurz vor 19 Uhr gewesen sein.
Aus der Niederschrift der BV Vohwinkel geht jedoch hervor:
„Der Bericht wird vertagt, da Frau Brambora-Schulz die Sitzung nicht rechtzeitig erreichen konnte.“
Die Sitzung endete bereits um 19.17 Uhr.
Ein verspätetes Erscheinen hätte vermutlich ausgereicht, um den Bericht dennoch durchzuführen – schließlich hatte die BV Vohwinkel mehrfach ausdrücklich Interesse signalisiert.
Vohwinkel fordert regelmäßige BUGA-Berichte
Bereits am 26.11.2025 hatte die Bezirksvertretung Vohwinkel beschlossen:
„In jeder Sitzung einen schriftlichen oder mündlichen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Bundesgartenschau zu erhalten.“
Dieser Beschluss wurde nach der Kommunalwahl bekräftigt – nachvollziehbar, da Vohwinkel in besonderem Maße von der BUGA betroffen sein wird.
Umso problematischer ist es, dass ausgerechnet hier der Bericht ausfiel.
Verpasste Chance bei entscheidendem Tagesordnungspunkt
Besonders brisant:
Unter TOP 11 stand in Vohwinkel ein für die BUGA möglicherweise zentraler Punkt:
Bebauungsplan 1267 – westlich Bahnstraße / Buntenbeck
(Parallelverfahren zur FNP-Änderung)
Der Aufstellungsbeschluss wurde mehrheitlich abgelehnt – ohne eine einzige Stimme dafür.
Die Begründungen reichten von:
Flächenversiegelung,
massiven Verkehrsproblemen,
fehlenden Verkehrskonzepten,
bis hin zu grundsätzlicher Ablehnung weiterer Gewerbegebiete im Landschaftsschutzgebiet.
Es ist nicht auszuschließen, dass eine überzeugende Darstellung der BUGA-Belange durch die BUGA gGmbH Einfluss auf die Diskussion oder zumindest auf die Abwägung hätte nehmen können. Diese Chance wurde nicht genutzt.
Öffentlichkeitsarbeit und Zeitmanagement als Risikofaktor
Die BUGA 2031 ist ein Mammutprojekt mit festem Endtermin.
Erfolg hängt maßgeblich von:
professionellem Zeitmanagement,
transparenter Kommunikation,
und frühzeitiger politischer Einbindung ab.
Dass bei einem derart engen Zeitfenster auf „es wird schon irgendwie passen“ gesetzt wurde, wirkt fahrlässig.
Mit einem Team, das längst aus mehr als nur der Geschäftsführerin besteht, wäre es problemlos möglich gewesen, beide Bezirksvertretungen zu bedienen. Warum das nicht geschah, bleibt offen.
Mögliche Erklärungen reichen von:
Überlastung der Geschäftsführerin,
unnötiger Zentralisierung der Außendarstellung,
bis hin zu strukturellen Defiziten im Projektmanagement.
Keine dieser Varianten wäre beruhigend.
Parkplatzfrage: Ein Versprechen wackelt
Der abgelehnte Bebauungsplan berührt eine weitere offene Flanke der BUGA:
die Anreise mit dem motorisierten Individualverkehr.
Trotz des Versprechens im Bürgerentscheid, keine neuen Parkflächen zu versiegeln, deutet vieles darauf hin, dass frühzeitig auf einen Großparkplatz als Plan B gesetzt wurde – ohne tragfähigen Plan A.
Auch das beauftragte Mobilitätskonzept scheint diesen Mangel nicht aufgefangen zu haben.
Sollte die Politik hier unter Zeitdruck zustimmen müssen, drohen nicht nur Akzeptanzprobleme, sondern auch rechtliche Risiken. Die Verfahrensmängel im bisherigen Aufstellungsbeschluss sind erheblich – ein Rechtsweg wäre keineswegs ausgeschlossen. Wenn der Ausschuss für Bauen diesen überhaupt zustimmt. In der nächsten Sitzung am 5.02.2025 wird dieser vertagt werden. Was natürlich die Möglichkeit nochmal bietet auf die Ablehnungsgründe intensiver Einzugehen bevor noch mehr Geld und Zeit für einen Schlechten Aufstellungsbeschluss verschwendet wird. Den genau diese Fläche wurde schon 2019 auch in diesem Ausschluss abgelehnt.
Fazit
Der 28. Januar 2026 zeigt exemplarisch, wo es bei der BUGA 2031 hakt:
nicht bei Visionen, sondern bei Struktur, Kommunikation und Verlässlichkeit.
Für ein Projekt dieser Größenordnung ist das kein Nebenschauplatz – sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal.
Schlusswort
Die abgesagte BUGA 2025 in Rostock hat deutlich gemacht, dass selbst Bundesgartenschauen scheitern können, wenn politische Steuerung, realistische Zeitplanung und kritische Begleitung fehlen. Dieses Beispiel sollte in Wuppertal als ernsthafte Warnung verstanden werden.
Umso erstaunlicher ist, dass es auch nach den Kommunalwahlen weiterhin keinen BUGA-Planungsbeirat gibt, obwohl ein solches Gremium bereits existierte. Als inoffizielle Begründung wird laut Flurfunk angeführt, man habe verhindern wollen, dass der AfD ein Vorsitz zufallen könnte. Dieses Argument trägt jedoch nicht: Schon zuvor wurde der Vorsitz per Beschluss dem Oberbürgermeister Uwe Schneidewind übertragen – ein Modell, das sich problemlos hätte fortsetzen lassen.
Stattdessen entsteht der Eindruck, dass die politische Verantwortung für die BUGA 2031 zu sehr der Geschäftsführung überlassen wird. Selbstbewusste Auftritte ersetzen jedoch keine belastbaren Konzepte, transparente Kommunikation und eine strukturierte politische Kontrolle. Wenn die BUGA 2031 für Wuppertal eine Chance und nicht ein Risiko werden soll, muss die Politik ihre Rolle aktiv wahrnehmen – und zwar jetzt, nicht erst kurz vor 2031.
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