Handy, Ausweis, Kreditkarte weg?

Was bei Diebstahl oder Verlust zu tun ist: Schnell sperren lassen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Diese Tipps helfen.

Es kann im Gedränge passieren, auf Reisen, bei großen Veranstaltungen oder in vollen Zügen: Das Handy, die Kreditkarte oder das Portemonnaie geht verloren oder wird gestohlen. „Wichtig ist dann, schnell zu reagieren, um den Schaden zu begrenzen, sonst bleibt man auf dem Schaden sitzen.” rät Verbraucherberaterin Petra Götz und erklärt die die entscheidenden Schritte zum schnellen Sperren etwa von Bankkarten. Wer vorab eine Art Notfall-Liste ausfüllt, spart sich viel Ärger. Dafür gibt es den Muster-Spickzettel der Verbraucherzentrale NRW mit Notfallrufnummern zum Runterladen.

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  • Bankkarte weg:
    Wenn die Giro-, Debit- oder Kreditkarte weg ist, hilft eine zentrale Rufnummer: Unter der 116 116 können fast alle Banken und Sparkassen für solche Fälle kontaktiert werden. Wissen sollte man den Namen des Geldinstituts und am besten die IBAN. Werden nach dem Verlust nicht autorisierte Zahlungen ohne PIN getätigt, können sie nachträglich korrigiert werden. Wichtig: Je schneller man die Karte sperrt, desto besser. Bis zur Sperrung haftet man bei Verlust oder Diebstahl in der Regel für unberechtigte Abhebungen und Zahlungen mit bis zu 50 Euro. Auf keinen Fall sollten Bankkarten zusammen mit den passenden PIN-Nummern aufbewahrt werden. Denn dann könnte man aus rechtlicher Sicht eigene Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben und muss auch für höhere Schäden gerade stehen. Ab der Sperranzeige haftet man nicht mehr. Ein Diebstahl sollte auch bei der Polizei vor Ort angezeigt werden. 
  • Ausweis weg:
    Wer den Personalausweis verloren hat oder bestohlen wurde, sollte als erstes bei der Polizei eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige aufgeben. Danach müssen Betroffene den Verlust zusätzlich bei der Personalausweisbehörde am Wohnort melden, und zwar unverzüglich. Ist im Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert, muss diese bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises unverzüglich gesperrt werden. Das geht über die gebührenfreie Rufnummer 116 116, die rund um die Uhr erreichbar ist, oder bei der zuständigen Personalausweisbehörde am Wohnort. 
  • Smartphone weg:
    Geht das Handy verloren oder wird gestohlen, ist oftmals der Verlust von Kontaktdaten oder Fotos ärgerlich. Aber es können auch Kosten entstehen, etwa durch kostenpflichtige Telefonate und Internetverbindungen. Eine verlorene SIM-Karte sollte sofort beim Anbieter gesperrt werden. Je nach Anbieter können für das Sperren der SIM-Karte oder für den Versand einer neuen Karte Gebühren anfallen. Findet man das Smartphone später wieder, kann es über seine 15-stellige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identification) identifiziert werden. Sie steht auf dem Typenschild unter dem Akku, auf der Rückseite oder am SIM-Kartenfach. Auch diese Nummer kann man sich vorab notieren. Wichtig: Wenn das Handy zum Bezahlen genutzt wird, auch die dort hinterlegte Bankkarte sperren.

     

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