18.08.2021

Finanzierung und Weiterentwicklung ÖPNV

An den Landtag und den Bundestag wird appelliert, sich für einen steuerfinanzierten Nahverkehr einzusetzen.

„Den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzt rund ein Drittel der Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Er ist eine der wichtigen Säulen der Mobilität und gehört zu den nachhaltigen Mobilitätsformen. Die jetzige Finanzierungsform, in Wuppertal ist es u. a. der steuerliche Querverbund, kommt an seine Belastungsgrenze. Dieses gilt für fast alle Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen und der gesamten Bundesrepublik. Aus diesem Grund appellieren wir an den Landtag NRW und den Bundestag der kommenden Legislaturperiode, sich für einen steuerfinanzierten Nahverkehr einzusetzen. Denn auf Grundlage der heutigen Finanzierung des ÖPNV wird der notwendige Ausbau dieses Verkehrsträgers nicht gelingen. Mit einem entsprechenden Antrag zum kommenden Verkehrsausschuss und Rat haben wir unsere Forderungen hinterlegt“, so Sedat Ugurman, Vorsitzender des Verkehrsausschusses.

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In dem Antrag wird im Wortlaut gefordert: „An den Landtag Nordrhein-Westfalen und den Deutschen Bundestag der kommenden Legislaturperiode wird appelliert, sich für einen steuerfinanzierten Nahverkehr und den deutlichen Ausbau des Leistungsangebotes im ÖPNV und SPNV einzusetzen.

Ziel des Ausbaus soll sein, die Fahrgastzahlen, bezogen auf das Jahr 2019, in den nächsten Jahren im Sinne einer nachhaltigen Verkehrswende zu verdoppeln, um einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der notwendigen Klimaziele zu erzielen.“

In der Begründung des Antrages wird u. a. ausgeführt: „Bisher basiert die Finanzierung des ÖPNV/SPNV beispielsweise in NRW im Wesentlichen auf drei Säulen: Nutzerfinanzierung, öffentliche Mittel von Bund und Land sowie kommunaler Defizitabdeckung. Dieses Finanzierungsmodell stößt jedoch an seine Grenzen. Zum einen ist die Tarifentwicklung/Preiselastizität nahezu erschöpft. Zum anderen können sehr viele Kommunen, insbesondere im bevölkerungsreichsten Land NRW, ihre Haushalte aufgrund bereits jetzt sehr hoher Schulden nicht mit weiteren Ausgabeposten für ÖPNV/SPNV belasten. Erschwerend kommt hinzu, dass es für die Erhöhung des Modal Split Anteils enormer Investitionen für einen so verursachten Mehrbedarf in Fahrzeuge, Personal, Betriebsmittel und Infrastruktur bedarf. Bereits heute zeichnet sich beispielsweise für den größten Verkehrsverbund Europas, den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), ab, dass die bestehenden Verkehrsverträge im SPNV, aber auch die aktuellen Verkehrsleistungen der im VRR zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen des ÖPNV spätestens ab dem Jahre 2023 nicht mehr auskömmlich finanziert sind. So geht man auch beim Nahverkehr Rheinland (NVR) davon aus, dass beispielsweise die Züge des SPNV über längere Zeit eine maximale Auslastung von 80 Prozent des Vor-Corona-Niveaus erreichen werden.“

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Wenn die Finanzierung aus den 3 Säulen nicht auskömmlich ist, warum stocken dann Bund und Länder nicht einfach die 2. Säule („öffentlichen Mittel“) auf? Das sind doch Steuermittel.

    Wenn das nicht geht, warum sollte dann ein komplett steuerfinanzierter Nahverkehr finanzierbar sein?

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