Fuss e.V.: So sollte es nicht sein: Baustellen

Baustellen müssen sein. Doch oft stören sie den gewohnten Verkehrsfluss. Für Personen im PKW lästig. Für den Fuß- und Radverkehr oft gefährlich.

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Die Führung des Rad- und Fußverkehrs an Baustellen ist immer wieder ein Thema im Wuppertaler Rathaus, zuletzt im Hauptausschuss. Hier gab es einen Bürgerantrag, der die Stadt aufforderte sich den „Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg bzgl. der Führung von Fuß- und Radverkehr in Baustellenbereichen“ zu halten. Der Antrag wurde abgelehnt.

Hier verwies man auf einen ähnlich lautenden Antrag, der im Juni im Hauptausschuss und Rat behandelt wurde. Die Stadt halte sich an die Vorgaben der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.“ und legte die Broschüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen – Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen“ bei.

Ein Blick in die Broschüre zeigt Erfreuliches für Menschen Zufuß und Rad.  So wird schon am Anfang der Broschüre das Wichtigste zusammengefasst: (Hier ein kleiner Ausschnitt)

Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden.

Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ soll in der täglichen Praxis nicht mehr verwendet werden.

Mindestbreiten von Geh- und Radwegen für die Führung im Baustellenbereich:

Radweg: 1,00 m
Gehweg: 1,30 m
Gehweg, Radfahrer frei: 1,50 m
Gemeinsamer Fuß- und Radweg: 2,00 m
Schutzstreifen: 1,25 m
Radfahrstreifen: 1,50 m

 

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? KW 9 im Jahre 2021 am Katernberg, Straße „In den Birken“ Fußgängerampel, zwischen Birkenhöhe und Katernberger Schulweg.

Schon zu schmal für einen Erwachsenen. Kinderwagen und Rollstühle hätten hier keine Chance. Es sind gerade einmal 60 cm zwischen Bordsteinkante und dem massiven Ampelfuß.

Rollstuhlfahrerende sind hier gezwungen die Straßenseite zu wechseln. Hier ist zwar die Ampel, doch den Anforderungsknopf werden sie nicht erreichen.

Außerdem fehlen hier die Absenkungen oder Rampen. 10 cm könnten für Behinderte ein Hindernis sein. Das gleiche auf der andern Straßenseite.

Zehn Meter weiter sieht es nicht anders aus. Vielleicht ein paar Zentimeter mehr. Mit ein bisschen Mühe hätte man es auf 1 m gebracht.

Wie es aussieht, ist der politische Wille da, die Situation für Zufußgehende zu verbessern. Doch immer wieder wird er von der Realität eingeholt.

Quellen:

Rathausinformationssystem:
Vorlage: VO/0566/20
Vorlage: VO/1022/20
Broschüre: Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, der                      Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS)

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