Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen muss gelockert werden

Der Einzelhandel vor Ort schafft lebenswerte Innenstädte. Der mittelständische Handel in Deutschland braucht in diesem Zusammenhang politische Unterstützung, um im aktuellen Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen und in Zukunft von der Digitalisierung profitieren zu können.

Zur Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nach flexibleren Öffnungszeiten von Geschäften speziell an Sonntagen und zur Lage bei kleinen und mittleren Betrieben im stationären Einzelhandel erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen MdB:

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„Große Handelsfirmen und der E-Commerce wachsen derzeit überdurchschnittlich, bei vielen Fachgeschäften bleibt das Stimmungsbarometer aber wechselhaft und viele Ladenlokale in kleinen und mittleren Städten müssen schließen. Gleichzeitig benachteiligt die allgemeine Sonntagsruhe den stationären Einzelhandel gegenüber dem Online-Handel: Während der Online-Handel an Sonntagen seinen größten Umsatz macht, ist die Sonntagsöffnung des stationären Handels immer wieder ein Klagegrund vor Gericht und wird zumeist sehr restriktiv behandelt. Hinzu kommen Kosten- und Bürokratiebelastungen, die insbesondere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten überproportional belasten.

Da müssen wir ran. Wir Freie Demokraten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle sehr zeitnah für eine weitergehende kartellrechtliche Gleichbehandlung von stationärem und Online-Handel zu sorgen und gleichzeitig darauf hinzuwirken, das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen zu lockern und für Rechtssicherheit zu sorgen.“

 

Antrag der FDP-Bundestagsfraktion:
„Vitale Innenstädte durch starken Einzelhandel“

 

 

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