Die Kursgebühren der Bergischen VHS bleiben von der Umsatzsteuer unangetastet

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In den vergangenen Wochen war die Sorge groß, dass die geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerungvon sogenannten Bildungsleistungen zu erheblichen Änderungen in der bestehenden Praxis von z.B.  Volkshochschulen und Musikschulen wie einer Verteuerung der Kursangebote führen könnte.

Auch der Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt(CDU) erklärte, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer  steuerlicher Vorschriften“ bezüglich der befürchteten Umsatzbesteuerung auf Bildungsleistungen der Volkshochschulen, Musikschulen etc. erreichen konnten, dass alles beim Alten bleibt.

Die Vorsitzenden der CDU-Fraktion in Wuppertal, Hans Jörg Herhausen und Ludger Kineke, betonen:“Ein chancengerechter Zugang aller Bürger zu einem qualifizierten Weiterbildungssystem im Sinne des lebenslangen Lernens ist außerordentlich wichtig.“ Die Novellierung der Umsatzsteuer dürfe daher nicht zu höheren Kursgebühren führen.

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