Wird Wuppertal Optionskommune?

Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Koalition mit der SPD in den zentralen Fragen der SGB II-Neuorganisation verständigt. Damit kann die von der schwarz-gelben Bundesregierung ursprünglich festgelegte getrennte Aufgabenwahrnehmung abgewendet werden. Dies ist ein gutes Ergebnis für Wuppertal.

Manfred Zöllmer, MdB

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Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Koalition mit der SPD in den zentralen Fragen der SGB II-Neuorganisation verständigt. Damit kann die von der schwarz-gelben Bundesregierung ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegte getrennte Aufgabenwahrnehmung abgewendet werden. Die bewährte Zusammenarbeit in den JobCentern kann auch nach dem 31.12.2010 fortgeführt werden und soll verfassungs-rechtlich abgesichert werden.

Dies ist ein gutes Ergebnis für die Langzeitarbeitslosen in den Kommunen und damit auch für Wuppertal. Erneut steht die Frage im Raum, ob die CDU/CSU-Fraktion den erzielten Kompromiss aus ideologischen Gründen – wie bereits im vergangenen Jahr – scheitern lässt.

Der Regelfall zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen, der im Grundgesetz abgesichert wird, ist die Betreuung, Hilfe und Vermittlung aus einer Hand durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommune in gemeinsamen Einrichtungen (JobCentern). Die Bedingungen für die Arbeit in den JobCentern werden zukünftig verbessert, z.B. durch eine stärkere Rolle des Geschäftsführers und der Trägerversammlung, eine eigene Personalvertretung sowie einen stabilen Personalkörper. Weitergehende Verbesserungen waren mit CDU und FDP nicht durchsetzbar.

Zentral ist für die SPD-Fraktion, dass es gelungen ist, gegen den Widerstand von Schwarz-Gelb einen verbindlichen Personalschlüssel im SGB II zu verankern. Dieser beträgt für Arbeitssuchende bis 25 Jahren eins zu 75 und bei Arbeitssuchenden über 25 Jahren eins zu 150. Ein ausreichendes Betreuungsverhältnis von Vermittlerinnen und Vermittlern zu Arbeitssuchenden ist ein wesentlicher Punkt, um in der Praxis Langzeitarbeitslose besser auf ihrem Weg zurück in Arbeit zu unterstützen.

Teil des Verhandlungsergebnisses ist zudem, dass die von den Regierungsfraktionen verhängte Sperre von 900 Mio. Euro in der Arbeitsmarktpolitik für das laufende Haushaltsjahr aufgehoben wird. Dies soll bald möglichst im Haushaltsausschuss beantragt werden. Es wurde vereinbart, mit den Gesetzentwürfen auch eine Entschließung einzubringen, in der sich der Deutsche Bundestag für eine Verstetigung der arbeitsmarktpolitischen Mittel in den nächsten Jahren ausspricht.

Die Verhandlungspartner verständigten sich, die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen. Damit bietet sich auch für Wuppertal die Chance, Optionskommune zu werden. Ein entsprechender Ratsbeschluss liegt vor. In einem Telefongespräch mit Oberbürgermeister Jung hat der Abgeordnete Manfred Zöllmer weitere Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses angeboten. Auch das Land NRW ist aufgefordert, die nötige Unterstützung zu geben.

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