Mal wieder ein bedauerlicher Einzelfall vom Jobcenter Wuppertal

»Wuppertaler Landrecht« mal konkret und die massive Rüge und Reaktion des Sozialgerichtes Düsseldorf

 

 

Bulgarische Familie, Mann, Frau und Kind, er arbeitet für 350-400 Euro mtl. seit September 2018. Jobcenter Wuppertal verschleppt seit September 2018 den Leistungsantrag und fordert immer wieder neue Unterlagen an. Dies obwohl dem Jobcenter alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Auf ein Schreiben von Tacheles und mehrere Anwaltsschreiben mit denen Vorschuss nach § 42 SGB I bzw. vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 SGB II beantragt wurde und in denen auf die Notlage hingewiesen wird wurde, wird nicht reagiert.

Am 01.März 2019 wurde dann ein Eilverfahren eingeleitet und das Jobcenter Wuppertal hat jetzt wieder überhaupt nicht reagiert. Weder auf die gerichtliche Aufforderung die Verwaltungsakte vorzulegen oder im Verfahren Stellung zu beziehen. Also hat das Sozialgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14. März 2019 folgerichtig die Leistungsgewährung angeordnet.

In diesem wurde ausgeführt:
„da die Antragsgegnerin innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, weder die Verwaltungsakten übersandt hat noch überhaupt zu dem Verfahren Stellung genommen hat, war nunmehr nach dem Vortrag der Antragsteller der glaubhaft gemacht wurde zu entscheiden“.

Damit erteilt das Sozialgericht Düsseldorf dem Jobcenter Wuppertal eine massive Rüge, da es anscheinend noch nicht einmal für nötig befindet selbst auf richterlichen Hinweis seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Hier, Herr Lenz finden wieder gravierende und nicht akzeptable Verstöße gegen die Menschenrechte statt. Das hat aufzuhören, dafür haben Sie als Amtsleiter Sorge zu tragen!

Quelle: Harald Thomé / Tacheles – Online Redaktion

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