Kosten für Hartz-IV in Wuppertal hoch

Die Beschäftigten in Wuppertal haben nach einer Auswertung des DGB aktuell ein überdurchschnittliches Verarmungsrisiko.

ko_dgb_raute_unten_4c Allein für jene Beschäftigte in der Stadt, die trotz eines sozialversicherten Jobs von ihrer Arbeit allein nicht leben können, müssen nach DGB-Berechnungen fast 20 Mio. Euro im Jahr an Hartz-IV-Leistungen gezahlt werden.

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„Die Armut von Beschäftigten verzerrt den Arbeitsmarkt und kommt uns alle als Steuerzahler teuer zu stehen“, so Guido Grüning, Vorsitzender des DGB Wuppertal. „Der jetzt geplante Mindestlohn von 8,50€ die Stunde kommt nicht nur vielen Geringverdienern zu Gute, sondern entlastet zugleich auch den Haushalt der Stadt und den des Bundes.“

Im Sommer 2013 wurden in Wuppertal 2.621 Beschäftigte gezählt, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhielten. Trotz eines sozialversicherten Jobs konnten sie von ihrer eigenen Arbeit allein nicht leben und waren ergänzend zu ihrem Lohn auf staatliche Fürsorge angewiesen. Nicht berücksichtigt ist dabei die sog. Dunkelziffer erwerbstätiger Armer, die aus Scham oder Unwissenheit auf ihnen zustehende Hartz-IV-Leistungen verzichten.

Das Hartz-IV-Risiko aller sozialversichert Beschäftigten in Wuppertal ist viel höher wie im Bundeschnitt und auch viel höher als in Nordrhein-Westfalen. Die DGB-Zahlen zeigen auch, dass Beschäftigte in der Stadt ein höheres Verarmungsrisiko haben als in Großstädten insgesamt. Wesentlicher Grund hierfür sind aus gewerkschaftlicher Sicht Niedriglöhne und ein überdurchschnittlich ausgedehnter Sektor der Leiharbeit, der sich in der Stadt festgesetzt hat.

Allein für die Beschäftigten mit sozialversichertem Job in Wuppertal mussten 2012 nach DGB-Berechnungen ergänzende Hartz-IV-Leistungen von gut 19,6 Mio. Euro gezahlt werden. Diese Steuermittel waren notwendig, um Geringverdienern überhaupt das gesellschaftliche Existenzminimum garantieren zu können. Nach den DGB-Berechnungen entfielen davon allein auf die Mietzahlungen für Hartz IV-Beschäftigte gut 11,6 Mio. €, die zu großen Teilen aus der Stadtkasse finanziert werden mussten. Erwerbseinkommen wird zwar grundsätzlich auf Hartz IV angerechnet, doch vorrangig auf die vom Bund zu tragenden Regelleistungen für den Lebensunterhalt. Erst wenn der Bund für diese Leistungen nicht mehr einspringen muss, wird darüber hinausgehendes Einkommen auch auf die Mietzahlung der erwerbstätigen Aufstocker angerechnet. Die Stadt bleibt so lange in der finanziellen Verantwortung, bis Beschäftigte keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr erhalten und Hartz IV überwunden werden kann.

„Gerade dort, wo Arbeitslosigkeit sowie Armut trotz Arbeit am größten sind, werden Städte und Gemeinden finanziell in besonderer Weise betroffen. Der jetzt geplante flächendeckende Mindestlohn von 8,50 €/Std. wird neben dem Bund (auch) Wuppertal bei den Hartz-IV-Ausgaben spürbar entlasten. Zudem sind deutliche Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialbeiträgen zu erwarten“, so Guido Grüning. Der Mindestlohn ist aus Sicht des DGB ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

 

Tabelle 1:

 

Sozialversichert   Beschäftigte insgesamt sowie mit ergänzendem Hartz IV-Bezug, Juni 2013

 

 

sozialversichert
Beschäftigte
insgesamt

darunter mit ergänzendem Hartz IV-Bezug

Anteil der Aufstocker an allen sozialvers.   Beschäftigten
in Prozent

Bund insgesamt

28.962.040

581.602

2,0

Westdeutschland

23.215.918

366.199

1,6

Ostdeutschland

5.746.122

215.403

3,7

NRW

5.984.174

115.219

1,9

Wuppertal

110.555

2.621

2,4

Quelle: DGB-Berechnungen nach BA-Statistik: Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen
Arbeitslosengeld II-Beziehern

 

Tabelle 2:

 

Hartz-IV-Aufwendungen für Aufstocker mit sozialversichertem Job   2012 in Mio. Euro

 

Hartz-IV-Leistungen insgesamt

darunter für Kosten für Unterkunft

Wuppertal

19,6

11,6

Großstädte insgesamt

1.698

1.023

Nordrhein-Westfalen

847

502

Quelle: DGB-Sonderauswertung der BA-Statistik

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Kommentare

  1. Fast Foot sagt:

    SPD-Alt-Kanzler Schröder hat gerne bei Talkshows mit Zahlen jongliert, ein bevorzugter Spruch: „Wir haben das mal für Sie gerechnet.“

    Nun habe ich auch mal gerechnet und Internetrechner bemüht.

    8,50 € Brutto-Stundenlohn summiert sich auf ca. 1400,- € Brutto-Monatslohn, rechnet man noch einen Anteil Sonderzahlungen hinzu, ergibt sich ein Jahresbruttolohn von ca. 18.000 €. Dieser Betrag entspricht nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern etwa 1100,- € netto/Monat bzw. ca. 13.200 € Jahresnettoeinkommen.

    Im Jahre 1970 geboren, mit 16. Lebensjahr das Arbeitsleben begonnen und ab dem 20. Lebensjahr immer diesen Mindeslohn erhalten, keinen Tag Arbeitslosigkeit vorausgesetzt, ergibt dies einen Rentenanspruch mit Vollendung des 67. Lebensjahres von etwa 600,- €. Es ist müßig, noch Anteile der Kranken- und Pflegeversicherung oder Steuern hier berücksichtigen zu wollen …..

    Deutlich ist: 8,50 € Mindestlohn, ist zu wenig, dieser Einstiegsbetrag muss schnell aufgestockt werden, damit die betroffenen Beschäftigtengruppen nicht weiter Aufstocker und auf Transferzahlungen angewiesen sind.

    10,- € jetzt und die Koppelung an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung sind dringend erforderlich.

  2. Döppersberger sagt:

    Natürlich ist die Einführung des Mindestlohn richtig und längst überfällig. Aber 8,50 € reichen nicht, bei 40h/Woche zu diesem Lohn muss man immer noch aufstocken, und über die Grundsicherung im Alter kommt man damit auch nicht. Darüber hinaus ist die Einführung erst 2017 eine Frechheit. Genauso die beschlossenen Ausnahmeregelungen. Wir brauchen mindestens 10 € sofort mit einer Koppelung an die Lohnentwicklung. Erst so kommt man über die Armutsschwelle und erst so wird ein würdiges Leben möglich.

    1. dasrob sagt:

      Gebe Ihnen Recht ! 2017 ! Ziel sind Löhne bei denen keine „Aufstockung“ nötig ist.

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