10.08.2012

Fledermäuse im Tanztunnel durch Baumaßnahmen gefährdet

Prof. Reinald Skiba, bundesweit anerkannter Fledermauskundler aus Wuppertal, hat festgestellt, dass im Tunnel Dorrenberg entgegen der Bestimmungen des Artenschutzes Fledermäuse durch die Ausbringung von Spritzbeton gefährdet sind.

In einem Leserbrief an die WZ vom 10. August schreibt Prof. Skiba:

„Über den Tunnel Dorrenberg stand am 23. April 2012 in der Westdeutschen Zeitung: „Zuvor hat ihn ein Artenschutzexperte in Augenschein genommen, nach Fledermäusen abgesucht – und grünes Licht gegeben“.
Daraufhin wurde das Fledermausvorkommen im Tunnel Dorrenberg von mir mit einer weiteren Person abends und nachts am 8.5.2012 mit 2 Ultraschalldetektoren untersucht. Am Ostbereich war der Tunnel bereits teilweise mit frischem Spritzbeton und Noppenbahnen versehen. Insgesamt wurden mindestens 8, wahrscheinlich jedoch 11 Fledermäuse festgestellt. Der von der Stadt Wuppertal schon häufig benannte sogenannte „Artenschutzexperte“ des Büros Kuhlmann & Stucht hatte der Presse also falsche Angaben gemacht. Meine Kollegen und ich halten ihn bei Angelegenheiten über Fledermäuse für nicht geeignet.

Nachdem auch die Westseite des Tunnels ca. 50 m lang frisch mit Beton ausgespritzt war, fanden wir abends und nachts am 1.6.2012 im gesamten Tunnelbereich nur noch 3 Fledermäuse, davon durch Zufall 1 Tier, das aus dem noch feuchten Spritzbeton mühselig ins Freie gelangte. Die restlichen Fledermäuse waren entweder durch das Spritzen getötet oder, was am Tage unwahrscheinlich ist, beim Spritzen davon geflogen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hätten die streng geschützten Tiere weder getötet noch gestört werden dürfen. Im vorliegenden Fall ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vermuten, also nach dem BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit (§  69 BNatSchG) oder Straftat (§ 71 BNatSchG). Zudem besitzen die anerkannten Naturschutzverbände nach § 63 BNatSchG ein Mitwirkungsrecht in Natur- und Umweltschutzfragen. Dieses Mitwirkungsrecht wurde mir nicht eingeräumt. Ein solches Mitwirkungsrecht ist auch hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Beleuchtung im Tunnel Dorrenberg notwendig (vgl. WZ 8.8.2012), und zwar mindestens 1 Monat vor Beginn der Tätigkeit.

Wie bereits von mir oft mitgeteilt wurde,  halte ich es im Interesse der Wuppertaler Bürger für unbedingt sinnvoll, dass an den Tunneln der Nordbahntrasse zügig gearbeitet wird. Im Gegensatz zu Herrn Oberbürgermeister P. Jung (18.7.2012  WR / 1.8.2012 WZ) und der übrigen hierfür verantwortlichen Stadtspitze liegt es vielen Bürgern und auch mir daran, die Natur in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu schützen, und damit auch die Fledermäuse sinnvoll zu berücksichtigen, was nach meiner Auffassung im Fall der Trasse auch gut möglich wäre.“

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Kommentare

  1. Stefan Schramm sagt:

    Das meiner Ansicht nach Dumme an der ganzen Sache ist, dass überhaupt die Spritzbetonlösung gewählt worden ist.

    Ein stabiler Tunnel-im-Tunnel mit Abstand zu den Wänden (aus dickem verzinkten Stahl-Wellmaterial) hätte viele Vorteile gehabt :

    Ein friedliches, weil getrenntes, Miteinander Mensch und Fledermaus, und auch Bodenkriecher;
    Verbleib der Nischen und Spalten für die Tiere;
    Kontrollweg für technische Wartung und Installationen, sowie für Naturpfleger;
    Schutz der Installationen vor Vandalismus;
    Schutz der Nutzer des Tunnels vor durchdringendem Wasser und herab fallenden Teilen;
    dauerhaftere Lösung ohne Gefahr des Ablösens durch Wasserdruck und/oder Frost-Tauwechsel, kaum Pflege nötig;
    langfristig sicherlich preisgünstiger

  2. HendrikS sagt:

    Das der Tunnel an sich ein künstliches Bauwerk ist, haben Sie aber schon mitbekommen?

    1. OkiDoki sagt:

      @HendrikS: … und was sollen sie mit ihrer Aussage sagen? Das in künstlichen Bauwerken das BNatSchG nicht anzuwenden ist?

      1. HendrikS sagt:

        Yup. 🙂

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