Spannungsfeld zwischen Arbeitnehmer-Datenschutz und Big Data

Diese Thematik diskutierte gestern Dr. Philipp Richter, Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungs­verträgliche Technik­gestaltung der Universität Kassel, beim 116. Sicher­heits­wissen­schaft­lichen Kolloquium der Bergischen Universität Wuppertal.

Bis zum heutigem Tage ist der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland nur rudimentär geregelt. Auf europäischer Ebene ist erst jüngst die Einigung auf eine Datenschutz-Grundverordnung gelungen, über die in den nächsten Monaten noch im Europäischen Parlament abgestimmt werden muss.

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Dr. Philipp Richter von der Universität Kassel im Austausch mit Prof. Dr.-Ing. Stefan Bracke (Lehrstuhl für Sicherheitstechnik / Risikomanagement der Bergischen Universität Wuppertal) nach Abschluss des Kolloquiums.Dr. Philipp Richter von der Universität Kassel im Austausch mit Prof. Dr.-Ing. Stefan Bracke (Lehrstuhl für Sicherheitstechnik / Risikomanagement der Bergischen Universität Wuppertal) im Anschluss des Kolloquiums. ©ASER, Wuppertal

Die weiter fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt erzeugt ein ständiges Spannungsfeld zwischen dem Interesse einer möglichst umfassenden wirtschaftlichen und politischen Nutzung von Daten, den damit verbundenen Aspekten der Datensicherheit und den damit regelmäßig verknüpften Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten bei der Arbeit sowie in der arbeitsfreien Zeit.

An der Abendveranstaltung beteiligten sich über 30 Fachleute. Neben den Fachleuten aus dem Bergischen Städtedreieck (Wuppertal, Solingen, Remscheid) nahmen Organisationsvertreter aus Aachen, Bochum, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Meerbusch, Mönchengladbach, Monheim am Rhein und Sankt Augustin am Kolloquium teil.

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