Neues Infektionsschutzrecht

Am Freitag hat Prof. Dr. Sebastian Kluckert (Bergische Universität Wuppertal) diskutiert, ob die Bundesrepublik mit dem neuen Infektionsschutzrecht für die aktuelle und die nächste Pandemie gut gewappnet ist.

Beim 168. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium als verknüpfender, großer und offener Onlinekurs der Bergischen Universität Wuppertal (Ansprechpartner: Prof. Dr. Ralf Pieper) haben mittels zeitparallelen Zoom-Webinar und YouTube-Videostream bundesweit insgesamt 80 Fachleute teilgenommen.

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Die Corona-Pandemie hat mit dem Infektionsschutzgesetz eine allgemein und auch juristisch zuvor weitgehend unbekannte Rechtsnorm in den Lebensmittelpunkt der Menschen gerückt. Das Infektionsschutzgesetz enthält weitreichende Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat der Bundesgesetzgeber zudem weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetz beschlossen, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichten.

Die bisherigen Beitragspräsentationen und Forschungsberichte vom und zum Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium werden interessierten Personen niederschwellig zugänglich gemacht. Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium wird im Winter 2022/2023 weiterhin digital oder hybrid veranstaltet; siehe auch den umfassenden Veranstaltungsflyer.

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