Hotelverband wirft SPD und CDU „Neiddebatte“ vor

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA will die von den beiden großen Fraktionen beabsichtigte "Bettensteuer" vor Gericht stoppen. Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Nordrhein e.V.) wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der von der Wuppertaler CDU- und SPD-Ratsfraktion angedachten, als „Infrastrukturabgabe“ verklärten Bettensteuer, ausschöpfen.

Eine Bettensteuer konterkariert das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und verstößt gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Senkung der Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen eine sachliche Regelung getroffen, mit der er Wachstumsimpulse setzen wollte. Diese Sachentscheidung des Bundesgesetzgebers soll nach Willen der Wuppertaler CDU- und SPD-Fraktion nun durch die Steuergesetzgebung der Kommune unterlaufen werden.

Die Argumentation, die durch die Fraktionen zur Einführung dieser neuen Abgabe angeführt wird, ist falsch und unsachlich. Wenn auch nur entfernt die Mehrwertsteuerreduzierung ins politische Gespräch gebracht werden sollte, sollte zunächst klargestellt werden, dass die Kommunen lediglich 2 Prozent der Gesamtreduzierung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz trifft. Es wird in diesem Zusammenhang verkannt, dass die Städte und Gemeinden aufgrund der Mehrwertsteueränderung für Übernachtungen also kaum größere Mindereinnahmen erfahren haben. Trotzdem wird dies immer wieder als Argument für „Bettensteuern“ ins Feld geführt.

Die Hotellerie in Wuppertal begrüßt ganz überwiegend (über 90 Prozent) Geschäftsreisende. Diese Gästeschaft orientiert sich ganz klar am Preis. Es bleibt daher zu befürchten, dass bei Einführung einer solchen Abgabe viele Gäste in das direkte Umland (Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Kreis Mettmann) ausweichen und sich der Belegungsgrad der hiesigen Hotellerie deutlich verschlechtert.

Die Tatsache, dass das Beherbergungsgewerbe durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Möglichkeiten zu Investitionen in mehr Mitarbeiter und zur Verbesserung der Bausubstanz wahrgenommen und damit zu mehr Wirtschaftswachstum auch am Standort Wuppertal beitragen hat, bleibt seitens der Fraktionen völlig unbeachtet.

Ebenfalls unbeachtet bleibt, dass das Hotel- und Gaststättengewerbe zu den größten Arbeitgebern und Ausbildern in der Stadt gehört.

Damit leistet das Gastgewerbe bereits heute einen erheblichen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Wuppertal; dieser Effekt würde durch die geplante Abgabe zunichte gemacht.

Eine „Strafsteuer“ nach Kölner Vorbild würde die ganze Bandbreite des Wuppertaler Beherbergungsgewerbes treffen, von Jugendherbergen über private Pensionen bis hin zu den Hotels. Mit Einführung einer solchen Steuer würde auf einem kleinen lokalen Markt genau das wieder zunichte gemacht, was auf Bundesebene mit der Steuersenkung beabsichtigt worden ist: Die Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit gegenüber dem Beherbergungsgewerbe in den europäischen Nachbarländern.

Vielmehr soll hier eine reine (schon wahlkampfmotivierte?) Neiddebatte angestoßen werden, und dies zum Nachteil einer Branche, die wie kaum eine andere auf den Standort Wuppertal angewiesen ist und keine Arbeitsplätze oder Investitionen ins Ausland verlagert. Umso erstaunlicher, aber für die politische Kultur im Augenblick offensichtlich bezeichnend, ist, dass gegenüber dem Gastgewerbe durch die Stadtspitze noch Anfang des Jahres die Erklärung abgegeben worden ist, dass es eine „Bettensteuer“ in Wuppertal nicht geben werde.

Die Diskussion hierzu ist ebenfalls nicht neu, schon im Jahr 2010 hatte die Fraktion B90/Grüne im Rat einen ähnlichen Antrag gestellt. Die Ratsmehrheit hatte dies damals noch abgelehnt, da (O-Ton Slawig bei Radio Wuppertal vom 13.07.2010): „(…)so eine zweckgebundene Abgabe gegen das Haushaltsrecht verstoße.“ Woher dieser jetzige Sinneswandel und die Änderung der Rechtsauffassung stammen, ist von hier aus nicht rational nachzuvollziehen.

Unabhängig von der sachlich falschen und nicht nachvollziehbaren Argumentation von CDU- und SPD-Fraktion bestehen aus Sicht des DEHOGA Nordrhein auch erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einführung einer solchen Abgabe. Die Bettensteuerpläne in anderen Städten sind bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, der DEHOGA Nordrhein wird auch in Wuppertal alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung dieser einseitigen Mehrbelastung des Gastgewerbes ausschöpfen.

Der DEHOGA Nordrhein hat großes Verständnis für die Finanznöte der Städte. Es fehlt von hier aus aber jedwedes Verständnis dafür, wie ein verfehlter Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nun auf dem Rücken einer einzelnen Branche ausgetragen werden soll. Dies ist willkürlich und für den Tourismusstandort Wuppertal in hohem Maße schädlich.

Die vorgeschlagene Abgabe ist ein Schildbürgerstreich der besonderen Art und sollte von den Entscheidungsträgerinnen und –trägern in Wuppertal auch als solcher verstanden werden.

Christian Jäger
Geschäftsführer

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Quelle: PM Dehoga
Foto: Georg Sander

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