Handlungsanleitung zur Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften

Die BAuA hat für die Anwendung der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften (LMM-GK) eine ausführliche Handlungsanleitung herausgegeben.

Für den Großteil der Arbeitsunfähigkeitstage von Beschäftigten in Deutschland sind Muskel-Skelett-Erkrankungen verantwortlich. Dies ist zudem ein enormer Kostenfaktor für die Betriebe und beeinträchtigt die betriebliche Arbeits- und Fachkräftesicherung und die Arbeitgeberattraktivität sowie forciert zugleich den Arbeits- und Fachkräftemangel.

Um Gesundheitsrisiken für Beschäftigte bei physischen Tätigkeiten von vornherein zu vermeiden, zu beseitigen oder zu minimieren, werden seit 1994 von der BAuA die Leitmerkmalmethoden entwickelt und validiert, was vom sicherheitswissenschaftlichen ASER-Institut aus Wuppertal insbesondere innerhalb arbeitswissenschaftlicher FuE-Vorhaben professionell unterstützt wird. Die belastungsartspezifischen Leitmerkmalmethoden werden von der BAuA aktuell in den internationalen Sprachversionen deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, niederländisch, schwedisch und türkisch zur Verfügung gestellt.

Die Belastungsart „Ausübung von Ganzkörperkräften“ ist gekennzeichnet durch Tätigkeiten, bei denen das Aufbringen hoher Kräfte erforderlich ist. Dies kann vorkommen beim Bewegen von Personen (z. B. bei Pflegetätigkeiten), beim Bearbeiten großer Werkstücke, bei der Maschinenhandhabung, beim Positionieren von Arbeitsgegenständen oder bei der Benutzung von Werkzeugen, Armaturen und Vorrichtungen. Die erforderlichen Kräfte sind so hoch, dass diese Tätigkeiten üblicherweise nicht im Sitzen ausgeübt werden können.

Die vorliegende baua: Praxis Ausübung von Ganzkörperkräften zeigt, wie hierzu eine Gefährdungsbeurteilung mit dem mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar erfolgt, wie erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt und die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen überprüft werden können. Sie ist als Hilfestellung für betriebliche Praktiker*innen wie Führungskräfte, Beschäftigtenvertretungen, Arbeitsgestalter*innen, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt*innen verfasst worden.

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