Zahlte Jobcenter jahrelang zu wenig an Unterkunftskosten?

Mit einer umfangreichen Anfrage möchte die LINKE im Rat eine nachträgliche Bewertung der vom Jobcenter viel zu gering gezahlten Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII abfragen.

 

Die Jobcenter sind verpflichtet, die angemessenen Unterkunftskosten im SGB II durch »bereite Quellen« wie qualifizierte und fortgeschriebene Mietspielgel zu ermitteln, so das Bundessozialgericht und das Sozialgericht Düsseldorf.  Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE: „Von der Wuppertaler Sozialverwaltung wurden mehr als vier Jahre Millionen von Euro in rechtswidriger Weise nicht gezahlt. Von Januar 2013 bis März 2017 ignorierte die Verwaltung die rechtliche Grundlage und orientierte sich an den Werten, die aus dem Jahre 2009 stammten. Dies hatte zur Folge, dass rund 16 Mio. Euro nicht an die Wuppertaler Hartz IV-, Sozialhilfe- und Grundsicherungshaushalte gezahlt wurden.“

Nachdem die Mieten ab April 2017 nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels angehoben wurden, haben sich die Quoten der Nichtübernahme sogar noch erhöht: von vorher rd. 320.000 Euro im Monat auf 360.000 Euro im Monat. Das Gegenteil müsste der Fall sein. DIE LINKE im Rat möchte Antworten von der Verwaltung, wieso diese sich nicht an das Gesetz gebunden fühlt und warum sie jetzt noch weniger zahlt.
VO/0355/18, Anfrage Kosten der Unterkunft

 

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