SPD Elberfeld fordert Überarbeitung der E-Scooter-Abstellplätze

In der morgigen Sitzung der Bezirksvertretung Elberfeld am Mittwoch, den 29. November 2023, wird ein Antrag der SPD-Fraktion diskutiert. Ziel ist eine umfassende Überarbeitung der Abstellorte für E-Scooter und E-Bikes in den Wohngebieten von Elberfeld.

In der morgigen Sitzung der Bezirksvertretung Elberfeld am Mittwoch, den 29. November 2023, wird ein Antrag der SPD-Fraktion diskutiert. Ziel ist eine umfassende Überarbeitung der Abstellorte für E-Scooter und E-Bikes in den Wohngebieten von Elberfeld.

,,Hintergrund des Antrags ist die vor mehr als einem Monat überraschend gestartete Einführung des E-Scooter-Verleihsystems in Wuppertal“, erklärt der SPD Fraktionsvorsitzende Soufian Goudi.

Diese Einführung erfolgte ohne die erforderliche Einbindung politischer Gremien, und viele Abstellorte wurden eigenmächtig durch die Stadtverwaltung in Wohnquartieren festgelegt, obwohl die Zuständigkeit gemäß §13 (2) der Hauptsatzung der Stadt Wuppertal bei der Bezirksvertretung liegt.

Bereits 2022 hatte die SPD-Fraktion auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung des Verleihsystems hingewiesen, insbesondere auf die Definition angemessener Abstellorte in Wohnquartieren.

,,Die SPD-Fraktion drängte darauf, dass ein möglicher Betreiber des E-Scooter-Verleihsystems ein klares Konzept für genau definierte Abstellorte vorlegt. Dies sollte nicht auf Kosten der Stadtverwaltung geschehen. Jedoch wollte die Stadtverwaltung keine Abstellorte durch den Betreiber definieren lassen, weil die Sondernutzungserlaubnis ausreichen würde“ betont Goudi.

,,Was hier passiert ist, zeigt eine überstürzte Vorgehensweise der Stadtverwaltung. Zahlreiche Abstellorte wurden unüberlegt auf Gehwegen, in Kurvenbereichen und auf Spielplätzen eingerichtet, obwohl in Elberfeld ein ausgezeichnetes Netz an Radbügeln und Mobilstationen besteht, die genutzt werden könnten. Durch diese großzügigen Abstellorte der Verwaltung enden die Scooter häufig auf Gehwegen und Spielplätzen, was zu Unordnung und potenziellen Sicherheitsrisiken führt“, so Soufian Goudi.

Der zur Beratung anstehende Antrag zielt darauf ab, mehrere aktuelle Abstellorte in der Elberfelder Nordstadt zu entfernen, insbesondere jene auf Gehwegen und in Kurvenbereichen. Stattdessen soll die Verwaltung ein Konzept entwickeln, das die vorhandenen Radbügel integriert und weitere Straßen sowie das Luisenviertel als Abstellverbotszonen ausweist. Auch die Bereitstellung von Bodenmarkierungen und Schildern für definierte Abstellorte wird gefordert.

Goudi kritisiert weiter: „Wir fordern Maßnahmen, die in anderen Städten längst Realität sind. Dass der Oberbürgermeister nicht selbst auf die Idee kam, dass ein solches Konzept in Wuppertal Regeln benötigt, überrascht uns sehr.“

Angesichts der Nachricht, dass im nächsten Jahr weitere Anbieter hinzukommen werden, sieht sich die SPD-Fraktion veranlasst, im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeindeordnung gegen dieses unausgegorene Konzept vorzugehen.

,,Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Sondernutzungsgebühr. Bei einer Gebühr von nur 10 Euro pro Gerät und 500 Geräten zahlt ein Millionenunternehmen nur 5000 Euro Nutzungsgebühr in die städtische Kasse ein. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die der Stadt für Bodenmarkierungen, Schilder und Personalaufwand entstehen. Der Wuppertaler Bürger zahlt am Ende den Preis dafür. Der Rat muss daher die Gebühren dringend erhöhen, um eine faire und nachhaltige Lösung zu erreichen“, fordert Goudi.

Auch Bezirksbürgermeister Thomas Kring unterstützt die Notwendigkeit dieses Antrages: ,, Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Umgang mit dem E-Scooter- und E-Bike-Verleihsystem in Wuppertal ist es entscheidend, dass die Stadtverwaltung auf die Bedürfnisse und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger eingeht.  Die Überarbeitung der Abstellorte und die Einbeziehung der politischen Gremien sind unerlässlich, um eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Lösung zu finden“

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Radfahrer und Nutzer von privaten Scootern parken ihre Fahrzeuge ja auch weder quer noch mittig auf dem Gehweg, sondern so, dass jeder vorbeikommt. Dazu brauchen sie keine Schilder, keine Bodenmarkierungen und keine definierten Abstellorte.

    Wenn der Scooterverleiher nicht dafür sorgen kann, dass seine Fahrzeuge vernünftig abgestellt werden, muss die Stadt ihm die Sondernutzungserlaubnis halt wieder entziehen.

    Denn wenn das Ordnungsamt sich nicht mal für offen verkehrswidrig abgestellte Leih-Scooter zuständig fühlt, wer soll dann die Einhaltung der Schilder und Bodenmarkierungen kontrollieren?

  2. Trottel sagt:

    Abstellplatz ist da, wo der Scooter ist, auf der Straße, auf dem Gehweg, im Park, auf dem Spielplatz, in der Fussgängerzone und auch in der Wupper.
    Samnelplatz oder ScooterParkplatz wäre vielleicht der richtigere Begriff.
    Ich fordere die Veröffentlichung der Nutzungsverträge (Transparenz muss sein). Besonders interessant dürften Regelungen bei Verstößen sein, z. B. wenn Scooter in der Wupper liegen.
    Der GRÜNE OB sollte sich hierzu qualifiziert äußern.

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