Oberbürgermeister-Stichwahl am 28. September
Symbolfoto: C.OtteWahlberechtigt ist, wer bereits zur Hauptwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt war. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann im Wahllokal unter Vorlage eines Lichtbildausweises wählen.
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
- Wer bereits zusammen mit der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat, erhält diese Unterlagen ohne weiteren Antrag zugesandt. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich bis zum 23. September.
Weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen zur OB-Stichwahl: https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/wahlen/obsw.php
- Sofortwahl (Briefwahl) im Rathaus: https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/wahlen/ob_sofortwahl.php
- Antrag auf Briefwahl per QR-Code ab dem 18.09. oder über Internet-Wahlschein: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5124000
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Tel. 0202-563 7770 oder per E-Mail an briefwahl@stadt.wuppertal.de
Quelle: Stadt Wuppertal
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