05.02.2026Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grüne fordern klare Regelungen für E‑Scooter und Bike‑Sharing in Wuppertal
Ziel ist, Flächennutzungskonflikte zu reduzieren, Barrierefreiheit zu erhöhen und das Angebot sozial gerechter zu gestalten. Der Antrag sieht vor:
- Einführung einer Obergrenze für die Gesamtzahl der E‑Scooter, die nach Abstimmung mit den Anbietern Voi, Bolt und Lime festgelegt wird.
- Festschreibung einer verbindlichen Quote von mindestens 10 % Fahrrädern innerhalb des Verleihbestands.
- Ermittlung von Beschwerde‑Hotspots anhand städtischer und Anbieterdaten und Einrichtung verpflichtender Abstellflächen in diesen Bereichen.
- Entwicklung eines Konzepts für mehr Fahrzeuge in außenstädtischen Gebieten, etwa durch reduzierte Sondernutzungsgebühren.
- Start einer mehrwöchigen Aufklärungskampagne zu barrierefreiem Abstellen über die Anbieter‑Apps.
- Prüfung von Vergünstigungen für Inhaber*innen des Wuppertal‑Passes, um soziale Teilhabe zu stärken.
Ulrich T. Christenn, Fraktionsvorsitzender: „Wir setzen uns für ein sicheres und inklusives Mobilitätsangebot ein, das allen Bürger*innen gerecht wird. Durch klare Quoten und gezielte Abstellflächen schaffen wir Raum für nachhaltige Fortbewegung und Barrierefreiheit.“
Timo Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher: „Seit Oktober 2023 gehören E‑Scooter zum regulären Mobilitätsmix Wuppertals. Die bisherigen Regelungen haben jedoch zu ungleichmäßiger Fahrzeugverteilung und häufigen Konflikten im öffentlichen Raum geführt. Die vorgelegten Maßnahmen sollen das Angebot transparenter, nutzerfreundlicher und umweltverträglicher machen.
Anlage: Der Antrag im Wortlaut
Weiter mit:

Die geforderten Maßnahmen sind sinnvoll. Es fehlen aber wichtige Forderungen.
1. Identifikationspflicht bei der ersten Anmeldung bei der Apps über Post- oder Videoident. Nur ein Paypal-Konto zu hinterlegen und das war es ist nicht zielführend. Gleichzeitig sollte mit der Anmeldung ein biologische Identifikationsmerkmal hinterlegt werden. Diese Identikation sollte unabhängig vom Handy sein und vom Server des Betreibers kontrolliert werden. Fingerabdruckscanner im Smartphone reichen hier nicht, da man sie unbemerkt ändern kann.
Eine Anmeldung für die ganze Familie oder Freundeskreis führt dazu, dass Minderjährige damit herumfahren. Von der Nachverfolgung bei Ordnungswidrigkeiten ganz zu schweigen.
Scheinbar kann man auch mehrere Roller gleichzeitig über ein Handy anmelden.
2. Ebenso gefährlich ist die Nutzung der E-Scooter ohne Anmeldung. Wuppertal hat nun mal Berge. Was spricht also aus Sicht eines 10 Jährigen dagegen ihn auf abschüssigen Strecken zu nutzen. Bestimmt nicht die Geräusche, die das Ding dabei macht.
Es ist sinnvoll, die Roller verschieben zu können ohne sich anzumelden. Immerhin stehen sie vor behindernd herum und müssen umgesetzt werden. Hier sollte aber oberhalb der Schrittgeschwindigkeit Schluss sein.
Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung der §§ 7 und 8 StVG und damit eine Einführung der verschuldensunabhängigen Halterhaftung für E-Scooter/eKF. Ein Geschädigter kriegt seinen Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Sturz über einen der dumm abgestellten Scooter direkt von dessen Halter bzw. dessen Fahrzeug-Haftplfichtversicherung.
Die Verleiher werden dadurch von sich aus Wert darauf legen (müssen!), wer zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren ist. Wenn z.B. ein Kind auf dem Scooter einen Unfall verursacht, zahlt die Haftpflicht nicht, weil der Fahrer nicht einmal das gesetzliche Mindestalter einhält.
Die Quote E-Scooter/Pedelec von 1:1 ist ja im „Kooperationsvertrag“ zwischen Stadt und dem jeweiligen Anbieter enthalten. Anscheinend handelt es sich dabei aber um unverbindliches Larifari, weil lediglich LimeBike überhaupt irgendwelche Pedelecs verleiht, die sich (lt. Nutzerauskunft) nur mit ziemlichen Kraftaufwand überhaupt bewegen lassen.
Vor allem würde ich der Verwaltung klarmachen, daß vom Rat beschlossenen Auflagen und Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis nicht einfach als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ beiseitegewischt werden können. Das betrifft insbesondere den Nachschub und Instandhaltung der Scooter mit elektrischen Fahrzeugen. Lediglich LimeBike hält sich daran, der Rest fährt mit ollen Dieselkutschen durch die Gegend.
Imgrunde läßt sich das Chaos nur beseitigen, wenn konsequent Freefloat aufgegeben wird und ausschließlich an ausgewiesenen Standorten verliehen und ausgebucht werden darf. Dazu sollten auch vorhandene Radabstellbügel zählen, allerdings nicht in der Fußgängerzone. Erstens gilt dort nicht die Sondernutzungserlaubnis, zweitens dürfen mit der – immer noch nicht bekanntgemachten – eKFV-Novelle E-Scooter frühestens Anfang 2027 die Fußgängerzonen benutzen, wenn dies durch ZZ 1022-10 auch für Radverkehr erlaubt ist.
Ich stehe ja sonst nicht auf der Seite der Verleiher, aber sollte man die Fahrrad-Quote nicht dem Anbieter überlassen? Davon, dass überall exakt 10% ungenutzte Fahrräder rumstehen, hat niemand was.
Sollte man nach 2 1/2 Jahren nicht mal damit anfangen, die geltenden Regeln durchzusetzen anstatt sich neue auszudenken?