25.07.2025Claudia Otte
Wahlheferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl gesucht
Insgesamt 255 Wahlvorstände müssen mit jeweils sechs Personen besetzt werden. Vorkenntnisse für die Tätigkeit als Wahlhelfer müssen nicht vorhanden sein – alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. „Neulinge“ sind demnach immer herzlich willkommen!
Digital über Anmeldeformular melden
Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es eine finanzielle Vergütung. Die Meldung als Wahlhelfer/Wahlhelferin erfolgt digital über ein Anmeldeformular. Dabei können auch Wünsche, z.B. Tätigkeit in einem bestimmten Wahllokal oder mit einer bestimmten Person, angegeben werden. Die Wahlbehörde versucht Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Voraussetzung: 16 Jahre und EU-Staatsbürgerschaft
Ab dem 18. August werden die Berufungsschreiben versandt. Die Festlegung des Einsatzes kann jedoch bis zum Samstag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein und die deutsche oder eine sonstige EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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