Teil der Laurentiusstraße gehört nun den Fußgängern

Die Laurentiusstraße ist ab sofort zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und Kolpingstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt und damit eine Fußgängerzone.

Foto: Stadt Wuppertal

“ … eine sehr gute Entwicklung für den Stadtteil“

Für Wuppertals Verkehrsdezernent Frank Meyer ist die neue Fußgängerzone eine sehr gute Entwicklung für den Stadtteil: „Die guten Erfahrungen mit der gesperrten Friedrich-Ebert-Straße dürfen wir auch hier erwarten. Selbstverständlich wird es auch hier etwas dauern, bis sich alle daran gewöhnt haben, aber am Ende ist es positive Stadtentwicklung und gut für den Laurentiusplatz.“ Meyer dankte ausdrücklich der Bezirksvertretung Elberfeld, die den Beschluss zum autofreien Teilstück der Laurentiusstraße gefasst hatte.

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„… logische Weiterentwicklung für einen der schönsten Plätze in Wuppertal …“

„Wir sind stolz darauf, dass unser Antrag zur Erweiterung der Fußgängerzone im Luisenviertel nun Wirklichkeit geworden ist“, freut sich Elberfelds Bezirksbürgermeister Thomas Kring. „Diese Maßnahme ist die logische Weiterentwicklung für einen der schönsten Plätze in Wuppertal und steigert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.“

Neue Schilder machen die neue Verkehrsordnung deutlich. In Kürze sollen Blinklichter die Aufmerksamkeit der Schilder noch verbessern. Auch Kontrollen durch das Ordnungsamt wird es geben.

Quelle: Stadt Wuppertal

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Bei dieser Schilderkombination ist das obere Schild überflüssig.
    „Fußgängerzone“ bedeutet alleine schon, dass nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
    Wer das sieht, könnte in seinem Irrtum bestätigt werden, dass Fußgängerzonen normalerweise befahren werden dürfen und das obere Schild deshalb zusätzlich nötig ist.
    Überflüssige Schilder ohne Genehmigung sind daher nicht ohne Grund unzulässig (VwV StVO zu §§39-43).

    1. Wolfhard Winkelströter sagt:

      Abzuwarten, ob nicht doch noch auf der anderen Seite ein „Fahrrad frei“ kommt

      1. Susanne Zweig sagt:

        Auch wenn das Ressort 104 auf der anderen Seite Freigaben für Rad- und Lieferverkehr anordnet, ändert das nichts daran, dass man in eine (reine) Fußgängerzone nicht hineinfahren darf – ob mit oder ohne rotem Schild.
        Man kann meiner Meinung nach keine Fußgängerzone als Einbahnstraße beschildern. Eine Einbahnstraße setzt eine Fahrbahn voraus. (Eine Freigabe macht aber aus einem Fußgängerbereich keine Fahrbahn, sondern er bleibt ein Fußgängerbereich.)

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