Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung

Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei der neuen Bundesförderung zu achten ist

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen ist neu aufgestellt. Jetzt gibt es bis zu 70 Prozent Zuschuss für den Heizungstausch. Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Grundsätzlich gilt, dass die Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssenund zusätzlich ein Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegen muss. Beim Heizungstausch können Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern allerdings schon jetzt ihre Installationsunternehmen beauftragen und den Förderantrag später nachreichen. Fünf Tipps von Energieberater Stefan Bürk:

 

  • Neue Zuständigkeiten
    Die Förderung von Heizungsanlagen ist nun weitgehend der KfW-Bank (KfW) zugeordnet. Fördermaßmaßnahmen für Dach, Fassade oder Fenster laufen weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 
  • Erhöhte Förderung für den Heizungstausch
    Für die meisten neuen Heizungen gibt es ab 2024 einen einheitlichen Basisförderungssatz von 30 Prozent. Für manche Wärmepumpen sogar 35 Prozent. Zusätzlich winkt in den nächsten zwei Jahren ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Dazu kann ein Einkommens-Bonus kommen von weiteren 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr. Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent. 
  • Übergangsregelung bei Heizungsförderung beachten
    Die Antragsstellung für die neue Heizungsförderung bei der KfW wird voraussichtlich zum 27. Februar starten. Hierzu gilt aber eine Übergangsregelung: Wer eine förderfähige Heizungsmodernisierung schon heute in Auftrag gibt, kann den Förderantrag nachträglich stellen. 
  • Förderung weiterer Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent
    Für die energetische Sanierung des Daches, der Hausfassade oder für neue Fenster ist weiterhin eine Förderung bis 20 Prozent möglich. Diese setzt sich aus 15 Prozent Grundförderung plus einem 5-prozentigem Bonus bei Vorliegen eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) zusammen. 
    • Neuer zinsverbilligter Ergänzungskredit
      Einen zinsgünstigen Kredit bis zu 120.000 Euro gibt es für private Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. 

    Welche Maßnahmen im Einzelfall in Betracht kommen, kann in einer individuellen Energieberatung bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal besprochen werden. Die Termine für dieses kostenfreie Beratungsangebot können telefonisch: 0202-693 758-06

    oder online: https://www.verbraucherzentrale.nrw/termin-vereinbaren-68144   vereinbart werden.

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