Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske

Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.

Wegen der bundesweit stark steigenden Infektionszahlen wollen die Agenturen für Arbeit ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine FFP2-Maske.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.

Die Regelungen gelten bundesweit für die Agenturen für Arbeit.

Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.

Junge Frau mit Schutzmaske zeigt Daumen nach oben auf der Straße ©Bundesagentur für Arbeit

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