Maskenpflicht in der Arbeitsagentur

Seit dem 26. April entfällt die 3G-Zutrittsregelung für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal.

Junge Frau mit Schutzmaske zeigt Daumen nach oben auf der Straße ©Bundesagentur für Arbeit

Wegen der noch immer hohen Infektionszahlen will die Arbeitsagentur ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen weiterhin Masken getragen werden. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Personen, die nachweisen können, dass sie keine Maske tragen dürfen oder können. Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine Maske.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.

Infos auf: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/startseite

 

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