15.01.2026KSL Duesseldorf
Behinderte Kinder testamentarisch absichern

Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht etwa das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung – meist das Testament seiner Eltern – zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testamentes beachtet werden sollte, erläutert Rechtsanwalt Björn Jennert am Mittwoch, den 11. März 2026 von 18.00 – 19.30 Uhr in der Färberei, Peter-Hansen-Platz 1, 42275 Wuppertal. Gastgeber der Informationsveranstaltung „Behinderte Kinder testamentarisch absichern“ ist das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eltern und Angehörige behinderter Menschen müssen im Falle des eigenen Todes vieles beachten, beispielsweise was mit dem eigenen pflegebedürftigen Kind geschieht. Ziel einer verantwortungsvollen Nachlassregelung sollte sein, behinderte Familienangehörige auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern und langfristig ein Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu ermöglichen, ohne dass ein Sozialleistungsträger auf das Erbe zugreifen kann. Außerdem sollten wertvolle Vermögensgegenstände – beispielsweise Immobilien – erhalten bleiben.
Ein Behindertentestament bietet mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, um das Erbe so zu sichern, dass dieses nur für das persönliche Wohl des Kindes eingesetzt werden kann. Die Einzelheiten sind jedoch komplex, weshalb anwaltliche Beratung zu empfehlen ist.
Das KSL.Düsseldorf kooperiert daher mit dem Ratinger Rechtsanwalt Björn Jennert. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert in seinem Vortrag am 11. März 2026 in der Färberei unter anderem, für wen ein Behindertentestament geeignet ist, wie es aufgesetzt werden muss und was es zu beachten gibt. Neben zahlreichen Informationen gibt es Raum für Fragen.
Interessierte melden sich bitte an.
Telefon: 0211 – 69871320, E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de
Weitere Infos: https://ksl-duesseldorf.de/de/node/6879
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