15.02.2026Uli Schmidt
BUGA 2031: Ehrenamt oder strukturelle Verschiebung von Arbeit?
Ich halte ehrenamtliches Engagement für einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft. Ohne Ehrenamt würde vieles nicht funktionieren – von Sportvereinen bis zur freiwilligen Feuerwehr. Menschen engagieren sich dort freiwillig, um der Gemeinschaft etwas zurückzugeben. Dieses Engagement verdient Respekt und Anerkennung.
Umso kritischer sehe ich jedoch die Rolle des Ehrenamts im Kontext der Bundesgartenschau 2031 in Wuppertal. Die Bundesgartenschau Wuppertal 2031 gGmbH ist keine kleine Bürgerinitiative, sondern eine professionell organisierte Durchführungsgesellschaft für ein Großevent mit einem Budget in Millionenhöhe. Sie beschäftigt eigenes Personal, vergibt Aufträge an Unternehmen und wird durch öffentliche Mittel sowie Einnahmen finanziert.
Gleichzeitig wirbt die Gesellschaft um ehrenamtliche „Botschafter“, die Aufgaben übernehmen sollen, die im Veranstaltungsbereich typischerweise von regulär beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgeführt werden: Besucherbetreuung, Veranstaltungsorganisation oder Informationsdienste. Dafür ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen – jedoch kein Arbeitsvertrag, kein Mindestlohn und keine Sozialversicherung.
Ich frage mich, ob und wie intensiv diese Frage bereits im politischen Entscheidungsprozess diskutiert wurde, als der Rat der Stadt Wuppertal die Bewerbung zur Bundesgartenschau unterstützt hat. War allen Beteiligten bewusst, dass ein Teil der Durchführung auf ehrenamtlicher Arbeit basieren würde? Und falls ja: Wie wurde dies politisch bewertet – insbesondere von Parteien, die sich traditionell als Vertreter von Arbeitnehmerinteressen verstehen?
Es überrascht mich nicht, dass arbeitgebernahe Positionen ehrenamtliches Engagement in solchen Strukturen positiv bewerten. Doch gerade Parteien und politische Kräfte, die sich dem Schutz von Arbeitnehmerrechten verpflichtet sehen, müssten sich aus meiner Sicht kritisch mit der Frage auseinandersetzen, ob hier reguläre Beschäftigung durch Ehrenamt ersetzt werden könnte.
Hinzu kommt eine weitere, aus meiner Sicht zentrale Frage: Wie belastbar ist ein Finanzierungskonzept, das zumindest teilweise darauf angewiesen ist, dass ausreichend Menschen bereit sind, unentgeltlich oder nur gegen geringe Aufwandsentschädigung zu arbeiten?
Was passiert, wenn sich im Jahr 2031 nicht genügend Freiwillige finden? Wird die Aufwandsentschädigung dann faktisch erhöht werden müssen, um genügend Menschen zu gewinnen? Oder wird die Durchführungsgesellschaft gezwungen sein, reguläre Arbeitsverhältnisse zu schaffen und entsprechende Löhne zu zahlen? Und falls dies der Fall ist: Ist dieses Risiko bereits finanziell eingeplant – oder würde es nachträglich zu Mehrkosten führen, die letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden müssten?
Die Gemeinnützigkeit der Durchführungsgesellschaft bedeutet, dass keine Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass keine wirtschaftlichen Interessen bestehen oder dass keine Unternehmen finanziell profitieren. Bauunternehmen, Dienstleister, Sicherheitsfirmen und andere Auftragnehmer werden regulär bezahlt. Nur ein Teil der operativen Arbeit soll offenbar auf ehrenamtlicher Basis erfolgen.
Ich halte es für legitim, diese Fragen offen zu stellen. Ehrenamt darf aus meiner Sicht nicht zur strukturellen Grundlage für die Durchführung eines öffentlich unterstützten Großevents werden. Es sollte eine Ergänzung sein – nicht ein Ersatz für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die BUGA 2031 bietet große Chancen für Wuppertal. Gleichzeitig sollte sie auch Anlass sein, offen darüber zu diskutieren, welche Rolle Ehrenamt in einem solchen Projekt spielen darf – und wo die Grenze zwischen freiwilligem Engagement und der Verlagerung regulärer Arbeit verläuft.
Am Ende stelle ich mir eine ganz praktische Frage: Was wäre, wenn ich selbst auf zusätzliches Einkommen angewiesen wäre – etwa um ein Studium zu finanzieren oder weil mein regulärer Lohn nicht zum Leben reicht? Würde ich mich dann, abhängig von der Höhe der Aufwandsentschädigung, dazu verleiten lassen, meine Zeit „ehrenamtlich“ für die BUGA einzusetzen? Oder würde ich mich stattdessen für eine Tätigkeit entscheiden, bei der ich Anspruch auf einen echten Lohn, soziale Absicherung und klare Arbeitnehmerrechte habe – etwa beim Ausliefern von Zeitungen oder Pizza? Diese Frage berührt aus meiner Sicht den Kern der Debatte: Ehrenamt sollte Ausdruck freiwilligen gesellschaftlichen Engagements sein – und nicht zu einer strukturellen Alternative für Menschen werden, die eigentlich auf bezahlte Arbeit angewiesen sind.
Quelle: Engagement — BUGAtal
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