24.01.2026Uli Schmidt
BUGA 2031: Befreiungen vom Naturschutz noch vor der Planung?
Nach den Kommunalwahlen 2025 kehrt in Wuppertals politischen Gremien spürbar Bewegung ein. Nach einer längeren Phase, in der sich Politik vor allem mit sich selbst beschäftigte, stehen nun wieder inhaltliche Themen auf den Tagesordnungen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes, aber oft wenig beachtetes Gremium ist dabei der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.
In dessen aktueller Tagesordnung finden sich unter TOP 12.1 und TOP 12.2 gleich zwei Anträge auf Befreiung von naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften im Zusammenhang mit der BUGA 2031.
Der erste Antrag betrifft vier Linden am Boettingerweg, die für den Bau einer geplanten Seilbahn weichen sollen. Diese Bäume stehen unter besonderem Schutz und dürfen nur mit einer Befreiung nach Naturschutzrecht entfernt werden. Auffällig ist der Zeitpunkt:
Weder gibt es bislang einen Betreiber noch einen Investor für die Seilbahn, dennoch wird bereits jetzt die naturschutzrechtliche Grundlage für Baumfällungen geschaffen.
Baumerhaltende Alternativen oder planerische Varianten werden im Antrag nicht benannt – was in Wuppertal leider kein Einzelfall ist. Gerade bei Großprojekten sind erhaltende Lösungen selten Teil der frühen Planung. Dabei wäre jetzt genau der Zeitpunkt, Schutzmaßnahmen ernsthaft zu prüfen und einzuarbeiten.
Hinzu kommt: Die Seilbahn wird nicht bei diesen vier Bäumen enden. Mittelstation, Bergstation und Trasse werden zwangsläufig weitere Eingriffe in den Baumbestand nach sich ziehen – für ein Projekt, das primär touristisch und kommerziell ausgerichtet ist.
Besonders bemerkenswert ist der Kontext am Boettingerweg: Dort ist ein Parkhaus geplant, das bewirtschaftet werden soll. Während der BUGA soll dieses jedoch offenbar nicht primär den BUGA-Besuchern dienen. Stattdessen werden an anderer Stelle – etwa auf dem Buntenbecker Feld, einer landwirtschaftlich genutzten Fläche – großflächige Parkplätze vorbereitet. Auch an der Kornstraße in Sonnborn scheint ein weiteres Parkhaus nicht ausgeschlossen, wenn man aktuelle Ausschreibungen betrachtet.
All diese Zusammenhänge tauchen in dem Befreiungsantrag nicht auf. Dabei wären sie für eine sachgerechte Ermessensentscheidung nach Naturschutzrecht zentral.
Dieses Muster setzt sich beim zweiten Antrag fort: Für die geplante Hängebrücke am Nützenberg wird eine sehr weit gefasste Befreiung vom Landschaftsschutz beantragt. Der Antrag bleibt so unkonkret, dass weder Umfang noch genaue Lage der Eingriffe erkennbar sind. Baustellen, Baustraßen, temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahmen werden nicht benannt.
So entsteht der Eindruck, dass bei der BUGA 2031 nicht das Gesamtprojekt betrachtet wird, sondern Eingriffe bewusst kleinteilig beantragt werden – einzeln leichter verdaulich, in der Summe jedoch erheblich.
Die Frage ist daher nicht, ob der Naturschutz der BUGA grundsätzlich im Weg steht, sondern warum er bereits jetzt beiseitegeschoben werden soll, bevor Planung, Alternativen und Auswirkungen transparent vorliegen.
Wie kritisch der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde diese Anträge diskutiert, bleibt abzuwarten. Die Sitzungen könnten jedoch zeigen, ob Naturschutz noch gestaltende Rolle spielt – oder nur noch formale Hürde ist.
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