04.05.2023

Haushaltsverfügung liegt vor – Altschuldenproblematik offen

Grundsätze ‘soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und nachhaltiger Fortschritt‘

Im Fachjargon lautet die positive und so erwartete Nachricht von der Düsseldorfer Bezirksregierung: „Die am 27. März 2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 darf öffentlich bekannt gemacht werden.“ Im Klartext heißt dieses, dass der Haushaltsplan der Stadt Wuppertal nun seine Wirkung entfalten kann und auch Zuschüsse vollumfänglich an Dritte ausgezahlt werden können.

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„Somit können auch die Schwerpunkte, die wir mit dem gemeinsamen Haushaltsantrag von CDU und FDP eingebracht haben, umgesetzt werden. Uns war wichtig, dass wir den Haushaltsplanentwurf der Stadt gemäß den Grundsätzen ‘soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und nachhaltigen Fortschritt‘ mit dem Antrag weiterentwickelt haben“, führt Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, aus.

Ben Thunecke, Sprecher der SPD-Fraktion im Finanzausschuss, ergänzt: „Ja, das laufende Haushaltsjahr 2023 wird voraussichtlich mit einem Überschuss von 5,757 Mio. Euro abschließen. Wir dürfen aber nicht die Summe von 62,8 Mio. Euro außer Acht lassen, die allein in diesem Jahr als Folgen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges in die sogenannte ‚Isolierung‘ übertragen werden. Was noch schwerer wiegt ist die Tatsache, dass immer noch keine Lösung der Altschuldenproblematik vorliegt. In NRW haben 100 der 396 Kommunen Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Wuppertal gehört zu diesen Kommunen. Deshalb fordern wir weiter, dass die Landesregierung ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt. Ansonsten werden diese Kommunen in der finanziellen Vergeblichkeitsfalle verharren.“

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