Der Müngstener muss für die Zukunft gesichert werden

Josef Neumann schreibt an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst

 

Angesichts jüngster Medienberichte, dass das Bahnunternehmen Abellio offenbar nun ein ‚Schutzschirmverfahren‘ im Rahmen des Insolvenzrechts beantragt hat, hat sich heute der Landtagsabgeordnete Josef Neumann in einem Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst gewandt.

 

Neumann bringt darin seine große Sorge zum Ausdruck, dass die drastischen finanziellen Probleme des Bahnbetreibers auch zu empfindlichen Einschränkungen auf der Strecke der S7, bekannt als Der Müngstener, führen kann. Bereits Anfang Juni hatte Josef Neumann mit seiner neuen Solinger Landtagskollegin Marina Dobbert die Situation bei Abellio kritisiert und vor einer Verschärfung der Situation gewarnt, die nun leider eingetreten ist.

 

Neumann im Schreiben an den Minister: „Die S7 ist geradezu eine verkehrstechnische Lebensader im Bergischen Städtedreieck. Wenn es auf dieser Strecke zu massiven Einschränkungen der Taktfolge oder gar zur Aufgabe käme, wäre dies für viele Menschen und insbesondere für BerufspendlerInnen eine nur schwer hinzunehmende Beschneidung ihrer Mobilität.“

 

Josef Neumann begrüßt, dass der Minister im Verkehrsausschuss seine Bereitschaft angekündigt hat, in finanzieller Schieflage befindlichen Bahnbetreibern mit Landesmitteln zu unterstützen. Es müsse das Interesse aller sein, so Neumann, einen stabilen öffentlichen Nahverkehr sicherzustellen.

 

„Es muss alles dafür getan werden, dass die S7 auch für die Zukunft in der Bergischen Metropolregion eines der zentralen Verkehrsmittel bleibt und unsere Region nicht abgehängt wird“, so der Abgeordnete. Hier räche sich, dass 2013, als die Strecke von der Deutschen Bahn an einen privaten Anbieter übergeben wurde, man nur auf das kostengünstigste Konzept geschaut habe, aber nicht darauf, ob diese Strecke vom neuen Bahnbetreiber auch nachhaltig sicher aufrechterhalten werden kann.

 

„Der öffentliche Personennachverkehr ist ein Kernelement der regionalen und kommunalen Daseinsvorsorge, daher muss nach strengen Kriterien beurteilt werden, in welche Verantwortung man ihn übergibt. Das ist damals offensichtlich nicht ausreichend geschehen“, so Neumann abschließend.

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