08.05.2010

Kessel der Polizei am 1. Mai 2008 in Wuppertal war rechtswidrig

Jetzt muss Schadensersatz bezahlt werden.

PRESSEMITTEILUNG

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Wuppertal/Düsseldorf, 7. Mai 2010

Schon kurz nach dem Start der Autonomen 1. Mai-Demonstration in
Wuppertal vor zwei Jahren setzte die Polizei willkürlich 194 Menschen in
einem Kessel fest, nahm sie in Gewahrsam und hielt sie bis spät in die
Nacht fest. Dass diese Einschließung rechtswidrig war, entschied nun am
vergangenen Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, vor dem 3
Personen im letzten Jahr Klage eingereicht hatten. In der
Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es: „…offensichtlich hing es
nicht von einem individuellen Tatverdacht, sondern mehr oder weniger vom
Zufall ab, ob ein Versammlungsteilnehmer zu der eingeschlossenen Gruppe
gehörte oder nicht“. Und weiter zitiert das Gericht ein Urteil des VG
Hamburg von 1986: „Wer damit rechnen muss, dass er nach seiner Teilnahme
an einer nicht verbotenen […] Versammlung einer Identitätsfeststellung
unterzogen, fotografiert und zum Polizeipräsidium gebracht würde, dürfte
es sich genau überlegen, ob er tatsächlich von seinem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit Gebrauch machen will“.
Auch dieses Jahr endete die Autonome 1. Mai-Demonstration am letzten
Samstag wieder in einem Kessel im Wuppertaler Luisenviertel in Folge
dessen 34 Personen in Gewahrsam genommen wurden.    Gezielt hatte es die
Polizei auf die Minderjährigen abgesehen mit der Begründung, die Eltern
benachrichtigen zu müssen. Mitten am Tag eine nicht zu rechtfertigende
Maßnahme. Der Hintergrund ist eindeutig: „Derartige Polizeiaktionen, wie
sie regelmäßig bei Veranstaltungen antifaschistischer und linker Gruppen
zu beobachten sind, sind unserer Meinung nach Einschüchterungsversuche,
um kritische Menschen mundtot zu machen.“, so Anna Schweig von der
‚Solidaritätsgruppe 1. Mai‘. Auch die zunehmende Repression, wie die
Einleitung von Verfahren gegen linke AktivistInnen und Überwachung von
Personen und ihrer Kommunikation, gehören dazu. Es ist wichtig, solch
ein Vorgehen weiterhin öffentlich zu machen und sich gegen eine
Einschränkung der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit zur Wehr zu setzen.

Solidaritätsgruppe 1. Mai 2008

Kontakt: soli_erster_mai@yahoo.de

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