Rechtskonzepte für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen

Das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht informiert über skandinavische Rechtskonzepte für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit und ihren Einfluss auf das europäische Recht am 11. Mai in Wuppertal.

Im Jahr 1994, also noch vor der verspäteten Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG durch das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland, wiesen BÜCKER/FELDHOFF/KOHTE in ihrem Werk „Vom Arbeitsschutz zur Arbeitsumwelt“ auf die skandinavischen Vorbilder des europäischen Rechts hin. Diese strahlten zu dieser Zeit auch auf das niederländische Recht und das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen Nr. 155) aus.

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Das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Universität Wuppertal will diese Thematik jetzt im 61. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium beleuchten. Die öffentliche Veranstaltung findet am 11. Mai 2010 von 18 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstrasse 31, Wuppertal-Vohwinkel) statt.

Referentin ist Frau Ass. jur. Maika Beer, eine frühere wiss. Mitarbeiterin von Prof. Dr. Wolfhard Kohte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie wird vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vergangenen anderthalb Jahrzehnte den roten Faden dieser Diskussion wieder aufnehmen und ihn bis in die aktuelle Gegenwart darstellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine Anmeldung wird gebeten. Anmeldung unter rpieper@uni-wuppertal.de oder Telefax: 0202 / 439 – 2415.

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