Fuss e.V.: Polizeibericht: Fußgängerin schwer verletzt

Veröffentlichung eines Polizeiberichtes "POL-W: W Fußgängerin mit Rollator bei Unfall schwer verletzt". Mit Anmerkung des njuuz-Autors.

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POL-W: W Fußgängerin mit Rollator bei Unfall schwer verletzt

Gestern Abend (17.02.2021, gegen 19:30 Uhr), kam es am Sonnborner Ufer in Wuppertal zu einem Unfall mit einer schwer verletzten Fußgängerin.

Eine 56-jährige VW-Fahrerin befuhr die Straße Sonnborner Ufer in Richtung Elberfeld. An der Einmündung Sonnborner Ufer/Rutenbecker Weg kollidierte sie mit einer 82-jährigen Fußgängerin aus Wuppertal, die mit ihrem Rollator auf die Fahrbahn trat. Das Fahrzeug erfasste die Frau und schleuderte sie zu Boden. Hierbei erlitt sie schwere Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1200 Euro geschätzt.

Die Straße Sonnborner Ufer musste für die Unfallaufnahme für etwa zwei Stunden teilweise in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden

Anmerkung des njuuz-Autors und Mitglied von Fuss e.V.:

82-jährigen Fußgängerin aus Wuppertal und ein 73-jähriger Fußgänger aus Solingen. Zwei verletzte Fußgänger an einem Tag im Raum W/SG/RS. Zwei Menschen auf die jetzt Krankenhaus und vielleicht Reha warten. Für viele verletzte ältere Menschen ist ein Verkehrsunfall das Ende eines selbständigen Lebens. Pflege- oder Altenheim statt eigene Wohnung. Oder es bleibt die Angst wieder alleine auf die Straße zu gehen.

Vielleicht waren sie schuld an den Unfällen, juristisch meine ich. Ein bewusster Verstoß gegen die StVO. Oder war es nur eine falsche Einschätzung von Tempo oder Entfernung, Unaufmerksamkeit,  gesundheitliche Probleme oder Überforderung.  Ältere Menschen und Verkehr. An den Menschen kann man wenig ändern, am Verkehr schon.

Brüssel, die belgische Hauptstadt, macht es uns vor. Seit dem 1.1.2021 gilt auf allen Straßen – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb des Autobahnringes Tempo 30. Bußgelder gehen übrigens zweckgebunden in einen Verkehrssicherheitsfond. In Brüssel hat man den großen Unterschied zwischen 30km/h und 50km/h erkannt. „Das Risiko, dass ein Fußgänger bei 50 km/h stirbt, ist 5-mal höher als bei 30 km/h.Bei einem Auto liegt das Risiko, dass Fahrer und Beifahrer getötet oder schwer verletzt werden, bei 15 % (30 km/h) und bei 45 % (50 km/h).

Helsinki und Oslo haben es vorgemacht. Hier gab 2019 keinen Verkehrstoten bei Radfahrenden und Zufußgehenden. Unter andern durch Reduzierung der Geschwindigkeit.

Auch Freiburg will Tempo 30 für das Stadtgebiet, als erste deutsche Modellkommune für Tempo 30. Doch noch stehen deutsche Gesetze im Wege. Jede Abweichung von Tempo 50 muss begründet werden. Leider zählen ältere Menschen und Kinder nur in größere Anzahl als Grund für eine Abweichung. An Altenheimen, Schulen und Kindergärten ist das Einrichten von Tempo 30 erlaubt, auch ganztags!

Man kann den Solinger, Remscheider und Wuppertaler Politikern also keinen Vorwurf machen, wenn es noch kein flächendeckendes Tempo 30 gibt. Aber Tempo 30 reduziert auch Lärm, und dieses Thema ist gerade aktuell in den Wuppertaler Bezirksvertretungen und Ausschüssen. Vielleicht lassen sich noch dort und an anderen Stellen Ausnahmen vom Tempo 50 finden?

Aber auch wir selber können etwas tun. Tempo 50 in Innenstädten ist die maximale Geschwindigkeit. Kein Muss. Sollten man Zweifel an der Verkehrssituation haben, runter mit der Geschwindigkeit. Über der 50 steht immer noch das Gebot in Sichtweite – bei Gegenverkehr in halber Sichtweite – anhalten zu können. Dies gilt auch für nichtmotorisierte VerkehrsteilnehmerInnen.

Kennen Sie noch eine Schule, Altenheim oder Kindergarten, wo es kein Tempo 30 gibt? Melden Sie sich per Mail über Fuss e.V Wuppertal.

Keine Verkehrstote, weniger Verletzte, Reduzierung der Unfälle, wenn Wuppertal eine Vision haben sollte, dann die „Vision Zero“ im Verkehrsbereich.

Übrigens: Brüssel hatte es vorher im Stadtteil Schaerbeck getestet: „Eine Verlängerung der Fahrzeiten gab es nicht.“

Weitere Informationen unter www.fuss-ev.de
Erreichen Sie einen Ansprechpartner vor Ort über den Ortsverbands Fuss e.V Wuppertal

Quellen:

goodmove.brussels
city30.bruessels/international
mobilogisch! 1/21 Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung
www.freiburg.de/pb/1635388.html
Vision_Zero
Auf die Inhalte von  Quellen und Links habe ich keinen Einfluss. Sie können sich jederzeit ändern. Sie müssen auch nicht meine Meinung wiedergeben.

 

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    1. Die Kreuzung Sonnborner Ufer / Rutenbecker Weg ist ampelgeregelt. Die WZ berichtet präziser, dass die Frau „an der Ampelanlage erfasst“ wurde. Daher war es keine falsche Einschätzung von Tempo oder Entfernung, sondern eine Frage von Rot oder Grün.

    2. Das Sonnborner Ufer ist Umgehungsstraße von Sonnborn, Bundesstraße und Autobahnzubringer. Selbst wenn Wuppertal Brüssel wäre, würde hier Tempo 50 gelten.

    3. Die Serienbeiträge über Fußgängerunfälle könnten stark an Authentizität gewinnen, wenn sich der Autor in Wuppertal genauso gut auskennen würde, wie in Brüssel, Helsinki oder Oslo.

    1. Sehr geehrte Frau Zweig,

      danke für Ihre Kritik. Sie haben natürlich recht, es könnte ein Rot-Verstoß sein. Aber selbst diese Aussage würde schon eine Wertung des Unfallgeschehens abgeben. Was alleine Sache von Gerichten ist. Was wäre, wenn die Fußgängerin sichtbar verwirrt war. Dann hätte die Fahrerin alles tun müssen um eine Gefährdung auszuschließen. Notfalls anhalten.

      Auch hier bin ich wieder bei Tempo 30. Bei 30 wird ein breiters Umfeld wahrgenommen, in der Reaktionszeit wird ein kürzer Strecke zurückgelegt, der Bremsweg ist kürzer, die Geschwindigkeit beim Aufprall geringer, die Verletzungen nicht so schwerwiegend.

      Das alte Brüssel kenne ich nur als Tourist, das neue „Brüssel“ nach der Verkehrswende nur aus den Medien. Ob unser Sonnborner Ufer in Brüssel als Ausnahme von Tempo 30 durchgehen würde? Geht man nach den Medienberichten aus Brüssel, könnte man annehmen, dass die zweiten Fahrspuren längst Busspuren und/oder Radwege sind.

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