Neue Werte für Unterkunftskosten im SGB II / SGB XII in Wuppertal

und einige kritische Anmerkungen dazu

Aufgrund deutlich gestiegener Mietpreise und eines neuen Mietpreisspiegels, sind die Werte für Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII angehoben worden.
Die aktuellen, ab 1.1.2021, gültigen Werte sind mit der KdU Richtlinie des Jobcenters Wuppertal hier zu finden:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/DA_JC_Wpt/KdU_Wuppertal_-_01.01.2021.pdf

Zu der Richtlinie mehrere Anmerkungen: Der Verein Tacheles hält die dort festgesetzten Werte für zu niedrig. Dies basiert auf mehreren Gründen:

a. Die von den Wuppertaler Sozialleistungsträgern, also Jobcenter und Sozialamt ermittelten Grundmieten haben nichts mit den Anmietungskosten von Wohnraum in Wuppertal zu tun. Dieser ist erheblich höher als der Wert aus dem Mietpreisspiegel, denn im Mietpreisspiegel wird ein Mix aus sog. Bestandsmieten und Neuanmietungspreisen dargestellt.
Bei der Anmietung von Wohnraum zählt aber immer nur der Anmietungspreis.

Laut aktueller Statistik in Immowelt.de liegt die Grundmiete für eine Wohnung bis 40 qm bei 8,10 €/qm. Die Sozialleistungsträger berücksichtigen in dem Segment aber nur 6,13 €.
Im Segment der Wohnungen 50 – 95 qm berücksichtigen die Sozialleistungsträger 5,61 € pro qm, der Marktpreis beträgt aber 6,60 €.
Im Segment der Wohnungen ab 95 qm berücksichtigen die Sozialleistungsträger 5,36 € pro qm, der Marktpreis beträgt aber 7,00 €.

Alle Daten hier: https://www.immowelt.de/immobilienpreise/wuppertal/mietspiegel

b. Für die Betriebskosten berücksichtigen die Wuppertaler Sozialleistungsträger einen Durchschnittswert aller Betriebskosten für NRW.  Wuppertal hat aber die teuersten Betriebskosten in NRW und die zweitteuersten Betriebskosten bundesweit: https://www.mineko.de/nebenkosten-nach-staedten-und-laendern/

Daher dürfte für Wuppertal die Berücksichtigung der durchschnittlichen NRW – Mietpreise nicht zutreffend sein.

Für die Leistungsbeziehenden hat das erhebliche Folgen: sie ziehen in zu kleine Wohnungen oder in Wohnungen, die in einem sehr schlechten Zustand sind. Denn damit können zu gering festgesetzte Mietkosten kompensiert werden. Oder sie ziehen in zu teure Wohnungen und zahlen die Differenz aus ihren Regelbedarfen selbst.

Alle Varianten sind die schlechteste Variante, sie sind die Folge von zu gering festgesetzten Mieten oder andersrum Sparpolitik auf dem Rücken Armer in Wuppertal.

Die neu festgesetzten Werte für Unterkunftskosten sind deutlich zu gering.  Der Verein Tacheles fordert die Verwaltung auf, die Werte für angemessene Unterkunftskosten anzuheben. Politik und Verbände müssen sich hier positionieren und Druck auf die Verwaltung ausüben und diesen Sparkurs der Stadtverwaltung auf Kosten der Armen Menschen kritisieren.

Die Verwaltung wird in den nächsten Monaten durch gezielte Anfragen in dem Stadtrat, bei den Behörden und im Bundestag dazu gebracht werden, die Gründe und Folgen dieser Politik offenzulegen.  Denn wir werden da keine Ruhe geben und nachharken. Hier muss einfach was passieren.

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