DIE LINKE. will keine Sonder-Regelung beim Ruhegehalt für den OB

Kaum hat der neu gewählte OB Prof. Dr. Schneidewind in Wuppertal seine Arbeit aufgenommen, da soll der Stadtrat einer besonderen Regelung zu dessen Ruhegehalt zustimmen. Stadtverordneter Gerd-Peter Zielezinski, Fraktion DIE LINKE., begründete die Ablehnung.

Gerd-Peter Zielezinski | c: afi-fotodesign ©afi-fotodesign

Der Wortlaut des Redemanuskript zur Sitzung des Stadtrates Wuppertal vom 07.12.2020:

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Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren

wie der Vorlage zu entnehmen ist, sollen wir über die Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind abstimmen.

Die zu beschließende Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit muss mit § 81 Abs. 2 in Zusammenhang gesehen werden. Hier heißt es:

Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit, die eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von zehn Jahren zurückgelegt haben, beträgt das Ruhegehalt, wenn es für sie günstiger ist, nach einer Amtszeit von acht Jahren als Beamtin oder Beamter auf Zeit 33, 5 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge…

Was hier in schönstem Beamtendeutsch daherkommt, bedeutet, dass der neue Oberbürgermeister bereits nach dieser Wahlperiode in Rente gehen kann, denn es werden ihm fehlende Zeiten anerkannt. So erreicht er die vom Beamtenrecht geforderte Zeit von acht Jahren, nach der ein Wahlbeamter schon unabhängig vom Lebensalter sein Ruhegeld beziehen kann.

Diese rechtliche Regelung ist allerdings für normale Arbeitnehmer*innen kaum vermittelbar. Sie erreichen ihren Rentenanspruch erst mit 67 Jahren und werden für die günstige Regelung, die man als Wahlbeamter erfährt, wenig Verständnis zeigen.

DIE LINKE fordert eine Änderung des Verfahrens, dass Wahlbeamte bereits nach Ablauf von wenigen Jahren – unabhängig vom Lebensalter – in den Ruhestand gehen können, während die politischen Mehrheitsentscheidungsträger*innen den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen aufgebürdet haben, immer länger zu arbeiten. Zudem werden Schul-und Hochschulzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange nicht mehr angerechnet.

Allerdings begrüßt DIE LINKE, dass in öffentlicher Sitzung über die Angelegenheit beraten wird. In der vergangenen Ratsperiode wurden die Anrechnungszeiten für den damaligen Oberbürgermeister in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Da Transparenz anders aussieht, hatte DIE LINKE dies damals scharf kritisiert.

Obwohl die Angelegenheit diesmal öffentlich behandelt wird und die Kriterien der Anrechnung formal nachvollziehbar sind, wird DIE LINKE der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen. Denn für uns ist nicht nachvollziehbar, dass für Beamtinnen und Beamte auf Zeit, ganz andere gesetzliche Regeln gelten, als für normale Arbeitnehmer*innen.

Zur Erinnerung: Neurentner*innen erhalten zurzeit nach 45 Versicherungsjahren ca. 46 Prozent der bisherigen Bezüge.

hier geht es zur Video-Aufzeichnung der Rede

 

 

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Kommentare

  1. Marko S. sagt:

    Ohne diese Regelungen wird es noch schwieriger, leistungsfähige und leistungswillige Personen aus etablierten Beschäftigungsverhältnissen heraus zu bewegen, in ein Wahlbeamtenverhältnis überzuwechseln.
    Das ist der hauptsächliche Zweck der Regelung.

    Bei den Grundprinzipien des Beamtenversorgungsrechtes scheinen bei vielen noch eklatante Wissenslücken zu herrschen.

    1. Wolf sagt:

      In NRW hat es bei allen OB-Wahlen mehr Kandidat:innen als Wahlämter gegeben. Die Eignung wird bei der Kandidat::innenaufstellung vermutet. Die gewählte Person muss es dann umsetzen.
      Zu unterstellen, dass fähige Funktionsträger:innen mit Versorgungsvorteilen geködert werden müssen ist bösartig.

      Die OB-Besoldung scheint angemessen, Klagen blieben aus.

      Eklatante Wissenslücken in Ausübung Demokratie scheinen manche zu beherrschen.

      1. Marko S. sagt:

        „Zu unterstellen, dass fähige Funktionsträger:innen mit Versorgungsvorteilen geködert werden müssen ist bösartig.“

        Man muss halt nur mal lesen…

        In diesem Fall die einschlägige Kommentarliteratur zum BeamtenversorgungsG (die Aussagen zu den entsprechenden Normen sind analog auf das LandesbeamtenversorggG anwendbar).

        1. Wolf sagt:

          Und wo steht da, dass Wahlbeamte geködert werden müssen, damit genug Bewerber gefunden werden die dann das Amt ausüben?
          Nennen Sie bitte die Quelle.
          Gerne auch die Angaben der Randnotizen.

  2. Wolf sagt:

    Großzügige Regelungen für (Wahl)Beamte, das Gegenteil für Sozialversicherungspflichtige. Veränderte Anrechnungzeiten und geändere Rentenformel führten zu drasrischen Senkungen der Renten.
    Damals waren Die Grünen in Regierungsverantwortung und haben diese und andere Rentenkürzungen durchgesetzt.
    Bitte nicht vergessen, OB Schneidewind ist bei Die Grünen.

    Die Ratsmehrheit zeigt deutlich: für VIPs gibt es reichlich Geld im kommunalen Haushalt. Auch wenn diese vemeidbaren Verpflichrungen auf mehrere Jahre ausgerichtet sind.
    Für Beratungsinstitutionen wie Tacheles gibt es nichts! Arme Menschen haben keine Lobby.

    Wenn OB Schneidewind Charakter zeigt, verzichtet er auf diese angebotenen Vorteile.

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