01.07.2019

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

MIT Wuppertal begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Wuppertal begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand in Wuppertal“, sagt Michael-G. von Wenczowsky, Vorsitzender der MIT Wuppertal.

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Die CDU Mittelstands-und Wirtschaftsvereinigung hat durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen.

„Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei der vielleicht ein Dutzend Mitarbeiter mit Kundendaten in Berührung kommen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren mussten. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab“, so von Wenczowsky abschließend.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik.

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