Wieder ein bedauerlicher Einzelfall vom Jobcenter Wuppertal, die Fortsetzung

Der Leiter vom Jobcenter Wuppertal, Thomas Lenz reagiert auf unsere Veröffentlichung zum *Wuppertaler Landrecht* und der massiven Rüge des Sozialgerichts Düsseldorf und bezichtigt das Sozialgericht der »unrichtigen Darstellung«.

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Der Leiter des Wuppertaler Jobcenters Thomas Lenz hat auf unsere letzte Veröffentlichung zur massiven Rüge des SG Düsseldorf mit einer Mail reagiert und mitgeteilt, dass der von uns wiedergegebene Sachverhalt so nicht ganz richtig sei und uns um Klarstellung gebeten. Dieser Klarstellung kommen wir gerne nach, indem wir zunächst das Schreiben von Herrn Lenz dokumentieren möchten. < Schreiben von Herrn Lenz

Thomas Lenz wirft darin dem Sozialgericht Düsseldorf vor eine »unrichtigen Darstellung« des Sachverhaltes vorgenommen zu haben. Schauen wir uns mal die Fakten an, wie sie sich uns präsentieren:

+++ Das SG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 12.03.2019 folgendes geschrieben:
„da die Antragsgegnerin [das Jobcenter Wuppertal] innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, weder die Verwaltungsakten übersandt hat, noch überhaupt zu dem Verfahren Stellung genommen hat, war nunmehr nach dem Vortrag der Antragsteller der glaubhaft gemacht wurde zu entscheiden“.
(Beschluss SG Düsseldorf und erster Artikel: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1079734835539086&id=1019523434893560&__xts )

+++ Jobcenterleiter Thomas Lenz sagt: „Weiter ist leider im vorliegenden Beschluss unrichtig dargestellt, dass das Jobcenter nicht reagiert habe. Das SG Düsseldorf wurde am 08.03.2019 über eine Entscheidung in der Sache vorab per Telefax informiert.“

+++ Von Seiten der bevollmächtigten Anwältin wurde beim Sozialgericht am 15.03.2019 nochmal nachgefragt, wann sich das Jobcenter die Erwiderung übersandt hat. Vom SG wurde bestätigt, dass definitiv vor Erlass des Beschlusses am 12.03.2019 keine Stellungnahme eingegangen ist und das diese am 14.03.2019 eingegangen ist. Wir gehen davon aus, dass die Angaben des Sozialgerichts stimmen.

Ferner möchten wir anlässlich dieser Reaktion des Jobcenters mal die ganze Geschichte hinter dem Klageverfahren erzählen:

Es handelt sich um eine bulgarische Familie, also EU-Bürger, mit einem vier jährigem Kind. Dieser Familie wurden vom Jobcenter Wuppertal seit
September 2018, also seit SIEBEN MONATEN, die ihnen zustehenden Leistungen in Höhe von rd. 1.000 €/monatlich nicht zur Auszahlung gebracht. Bis zur Einlegung des Eilverfahrens machten das rd. 6.000 €, einschließlich März mittlerweile rd. 7.000 €.
Die Familie konnte aufgrund der fehlenden Leistungen über Monate ihre Miete nicht mehr zahlen und sie hat riesige Schulden aufgebaut. Diese drei Personen mussten mehr als ein halbes Jahr von 194 Euro Kindergeld und 350 Euro Einnahmen aus einem Minijob leben. Die Krankenversicherung ist durch die Leistungsverweigerung des JC zum Ruhen gekommen.

Das Jobcenter wurde mehrmals zur Leistungserbringung aufgefordert, so beispielsweise mit Schreiben vom 7.2.2019 , mit anwaltlichem Schreiben vom 14.02.2019, auf dem noch deutlich vermerkt war, dass es sich um eine Fristsache bis zum 20.2.2019 handele und dass nach Ablauf der Frist ein Eilverfahren eingeleitet wird

Trotz der verschiedenen Schreiben wurde vom Jobcenter nicht reagiert, deshalb wurde mit Datum vom 28.02.2019 anwaltlich ein Eilverfahren eingeleitet

Das Sozialgericht hat das Jobcenter aufgefordert die Akten zu übersenden und Stellung zu beziehen. Nachdem trotz richterlicher Aufforderung nichts passiert ist, hat das SG Düsseldorf mit Datum vom 12.03.2019 dem Eilantrag stattgegebenen und das Jobcenter Wuppertal mit Beschluss vom 12.03.2019 einstweilen zur Zahlung verpflichtet.

Das Jobcenter hat dann nach Aussage des Gerichts am 14.3. eine Stellungnahme per Fax abgegeben. Der Jobcenterleiter behauptet, die Stellungnahme sei am 8.3. dem Jobcenter übersandt worden. Soweit die Angaben vom Jobcenterleiter, ob sie denn stimmen, werden wir noch herausfinden.

Soviel zum Sachverhalt. Jetzt noch eine abschließende Bemerkung dazu:

An diesem Fall der bulgarischen Familie wird deutlich in welchem Maße das Wuppertaler Jobcenter rechtswidrig agiert und systematisch EU-Bürgern die Leistungen verweigert. Einer Familie mit einem 4-jährigen Kind wird sieben Monate, im Wissen des Leistungsanspruchs, die unverfügbaren existenzsichernden Leistungen verweigert. Obdachlosigkeit, Energielosigkeit, ein riesiger Schuldenberg, keine Krankenkasse wird dabei wissentlich kalkuliert. Das sind gravierende und nicht akzeptable Menschenrechtsverstöße des Jobcenter Wuppertal.

Erschwerend kommt hinzu, das dieses rechtswidrige Verhalten trotz involvieren von Beratungsstellen und Anwälten fortgesetzt wird.

Unglaublich ist, dass Sie Herr Lenz, die richterlichen Aussagen in Frage stellen, das Gericht der »unrichtigen Darstellung« bezichtigen und Sie keinen einzigen Millimeter Einsicht darin haben, dass Ihre Behörde, einer Familie mit Kleinkind existenzsichernde Leistungen in Höhe von mehreren Tausend Euro über SIEBEN Monate zu Unrecht verweigert haben.

Ferner ist das Problem, DASS überhaupt das Gericht bemüht werden musste und nicht, ob Ihre Behörde vor Erlass des Beschlusses eine Stellungnahme abgegeben hat oder nicht.

Hier gehört sich eine persönliche und öffentliche Entschuldigung, sowie eine Nachzahlung des vollen Betrages, einschließlich Zinsen (nach § 44 SGB I von Amtswegen)!

> Hier alle Dokumente in einer PDF-Datei

Quelle: Harald Thomé ,Tacheles

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