13/24 Recht auf Sonne  – ein Menschenrecht

Es folgt Block 4 von 7 „dezentrale Versorgungssicherheit“: Viele dezentrale Einheiten tragen zur Versorgungssicherheit bei. (Resilienz). Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE.. . Sie können sie vom Laien eingesteckt und betrieben werden.

13/24 Recht auf Sonne  – ein Menschenrecht

13/24 Faktencheck zum Themenblock 4 „dezentrale Versorgungssicherheit“

Steckersolar – dezentral erneuerbar & bürgernah, Quelle: DGS

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Steckersolargeräte, umgangssprachlich Balkonkraftwerke genannt, seien „halblegal“ und gefährlich, sie würden „gegen geltende Sicherheitsnormen verstoßen“. Diese Lügen des BDEW wurden von vielen Medien nachgeplappert und verbreitet.

Fakt

Steckersolargeräte waren nie illegal. Und wenn heute manche erklären, nachdem sie in eine Norm aufgenommen wurden, seien sie „erlaubt“, dann offenbart das nur die Unkenntnis darüber, was eine Norm ist. Normen sind kein Gesetz und werden auch nicht vom Gesetzgeber erlassen. Sie sind vielmehr ein freiwilliger Standard, den Beteiligte und Interessierte in einem gemeinsamen Prozess erarbeiten, um den Stand der Technik abzubilden. Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, müssen sie es aber nicht. Sie sind ein „privates Regelwerke mit Empfehlungscharakter“ (wikipedia). Das demokratische Recht, Sonnenstrom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen, wird durch das Grundgesetz abgesichert. Das ist unser demokratisches Recht auf Sonne.

Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE V 0100-551-1. Danach können sie vom Laien – also explizit nicht Elektrikern – eingesteckt und betrieben werden. In einen sogenannten Endstromkreis, also hinter der Sicherung, können bis zu 600 W eingespeist werden. In der Norm wird im Übrigen auch kein Austausch der Haushaltssteckdose verlangt. Eine intakte Schucko-Steckdose ist ausreichend. Neben der elektrischen ist die bauliche Sicherheit wichtig. PV-Module mit Glas dürfen nicht über Fußgängerbereichen bzw. generell nicht da, wo Menschen laufen, aufgehängt oder befestigt werden. Bei aufgeständerten Modulen ist auch eine ausreichende Sicherung gegen Windlasten erforderlich.

Keine Empfehlung gibt es bezüglich einer Anmeldung des Gerätes beim Stromnetzbetreiber. Darüber gibt es im Normungsausschuß noch keine Einigung – Ausgang offen.

FAZIT: Was tun!

Strom selbst erzeugen und vor Ort verbrauchen. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Nutzer eines Steckersolargerätes nach eigenem Ermessen handeln. Wer nicht beim Stromnetzbetreiber anmeldet, hat nichts zu befürchten. Auch wenn manche Stromnetzbetreiber immer noch die Keule schwingen und drohen. Wer dennoch den Betrieb eines Steckersolargerätes anzeigen möchte, kann bei verschiedenen Organisationen und Verbraucherverbänden Vorlagen eines einfachen Meldeverfahrens herunterladen.

Hintergrund/links 

Patenschaft:

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) www.dgs.de

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