10/24: EU-Richtlinie zu Prosum stärkt Erzeuger-Verbrauchergemeinschaften

Neue EU-Richtlinie stärkt Prosum und ermöglicht Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften. Bürgerenergie ist dafür wichtige Pionier-Akteursgruppe der Energiewende beim Umstieg auf 100% EE, dezentral erneuerbar, regional & bürgernah

 

EU-RL+Prosum stärkt BürgerEnergiE, Quelle: Klima-Allianz Deutschland

fake: „Energieerzeugung geht nur zentral – in Atom- & Kohlekraftwerken.“

Fakt: Unzählige Bürgerinnen und Bürger sind hoch motiviert, zur Energiewende beizutragen – etwa, indem sie eine eigene Solaranlage betreiben und damit zu Eigenversorgern werden. Wenn Menschen zu „Prosumenten“ werden, also Produzenten und Konsumenten in einer Person sind, wird die Energieversorgung vom ehemals fremdbestimmten Monopolprodukt zur Mitmach-Angelegenheit. Die selbst erzeugte und direkt genutzte Energie kann damit zum Kernelement des künftigen dezentralen Energiesystems werden.

Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien wird in Deutschland schon lange propagiert. Bis 2012 gab es im Erneuerbare-Energien-Gesetz gar einen Eigenverbrauchsbonus. Wer seinen Strom selbst erzeugte und diesen verbrauchte, ohne ihn durch ein öffentliches Stromnetz zu leiten, bekam eine separate Förderung. Diese wurde folgerichtig abgeschafft, als Strom aus Solaranlagen immer billiger wurde.

Doch kaum zwei Jahre später schlug Bundeswirtschaftsminister Gabriel mit dem Vorschlaghammer auf den Eigenverbrauch ein. Er setzte durch, dass auf selbst verbrauchten Strom eine so genannte Sonnensteuer (in Form einer anteiligen EEG-Umlage) gezahlt werden musste. Die Konsequenz war, dass der Ausbau der Eigenversorgung aufgrund der Regulierung, der finanziellen Benachteiligung und der ausgeuferten Bürokratie stark zurückgegangen ist.

FAZIT: Was tun! Jeder kann sehen, dass gerade in den Städten noch viele Dachflächen ungenutzt sind, weil finanzielle und bürokratische Hürden einer Solaranlage entgegenstehen. Millionen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner müssen deshalb schmutzigen Kohlestrom oder gefährlichen Atomstrom aus dem Netz beziehen – anstatt saubere Sonnenenergie dort zu erzeugen, wo sie verbraucht wird: also auf dem eigenen Dach oder dem des Nachbarn.

Ein Hoffnungsschimmer ist die europäische Erneuerbare-Energie-Richtlinie, die im November 2018 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Zum ersten Mal erhalten StromverbraucherInnen europaweit das Recht, Strom selbst zu erzeugen, zu speichern und zu verkaufen, ohne dass sie dabei mit diskriminierenden Vorgaben, unverhältnismäßigen bürokratischen Hindernissen oder Abgaben und Umlagen belastet werden dürfen.

Auch in Deutschland könnte der Weg wieder geebnet werden, dass aus passiven Verbrauchern aktive Eigenversorger werden. Über einen Bürgerstromhandel könnten EigenversorgerInnen zudem ihre erzeugte Energie in der Nachbarschaft verkaufen, beispielsweise durch digitalen Handel.

Mit einer substanziellen Reform der deutschen Energiegesetzgebung in den Jahren 2019 oder 2020 kann Deutschland diese historische Chance nutzen: Nämlich, dass endlich wieder die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung verbessert werden können. Das Bündnis Bürgerenergie ist fest entschlossen, diese Chance zu nutzen. Wir setzen dabei auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Hintergrund/Links

  • Die Stellungnahme des auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Philipp Boos, die dieser gemeinsame mit dem BBEn Ende November der Presse vorstellte:

23.11.2018: ENERGIERECHTLICHE STELLUNGNAHME VORGESTELLT
– NEUE RICHTLINIE DER EU STÄRKT EIGENVERSORGUNG

„Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird die Europäische Union das Recht auf erneuerbare Eigenversorgung europaweit verankern. Die Stellungnahme zeigt, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie diverse Änderungen vornehmen muss.
Dies eröffnet die historische Chance, dass bisher passive Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig massenhaft zu aktiven Eigenversorgern werden können. Der Energierechtler sieht zukünftig Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. „Die EE-Eigenversorgung aus Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt muss von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden. Das gilt jedenfalls, sofern für die Anlage keine Förderung nach dem EEG oder KWKG in Anspruch genommen wird“, so Dr. Philipp Boos auf der Pressekonferenz.“

https://www.buendnis-buergerenergie.de/aktuelles/news/?newsid=424&cHash=11bc45de499967dce198dba8c1e9e8c3

Aktuell

  • so z.B. die Bergische BürgerEnergie-Genossenschaft eG bbeg auf dem WSW-Talmarkt… und da ist noch viel mehr drin – bis hin zu nachbarschaftlichem Stromverkauf.

Patenschaft:

Bündnis BürgerEnergie e.V. (BBEn) www.buendnis-buergerenergie.de
Aktuell: EnergiE zum Leben, auch in W-Nord (E-W-Nord), www.w-nord.de 

Anmelden

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert