Wegen EU-Richtlinie, kein warmes Essen mehr für Obdachlose und Kinder

Die Wuppertaler Tafel kann ab Montag keine warmen Mahlzeiten mehr an bedürftige Kinder und Obdachlose ausliefern

Aktuelle Stellenangebote:

 

Seit 20 Jahren versorgte die Wuppertaler Tafel bedürftige Kinder und Obdachlose mit einer warmen Mahlzeit am Tag in Wuppertal. Durch eine sehr komplizierte neue Richtlinie der Europäischen Union ist das nun nicht mehr möglich. Ab Montag bekommen soziale Einrichtungen kein warmes Essen mehr, für Obdachlose gibt es dann nur noch belegte Brötchen.

Die neue EU-Richtlinie bezieht sich auf die Auslieferung von warmen Speisen. Die Auflagen kann die Wuppertaler Tafel finanziell nicht stemmen. Die Küche müsste zB. umgebaut werden, das Personal müsste Schulungen absolvieren, Dokumentationen geschrieben werden usw. Da fast nur Ehrenamtler in der Tafel beschäftigt sind, können diese Richtlinien nicht eingehalten werden.

Die Stadt Wuppertal ist um eine Lösung bemüht, wie die aussehen wird ist noch nicht bekannt. Alles in Allem mal wieder eine unsinnige Reglementierung der EU. Was Jahrzehnte gut gelaufen ist, wird mit einem Schlag zunichte gemacht.

( C.O)

 

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

  1. Alfred Fuchs sagt:

    Tja. Was kann ich dazu sagen? Schade.
    Wenn ich Menschen, die der Tafel bedürfen, nicht die gleichen Rechte zubillige, die ich anderen in dieser Gesellschaft zubillige, dann ziehe ich eine Linie – und zwar zwischen denen, die Recht haben und den anderen.
    Recht auf ein unverdorbenes Essen.
    Und wenn das nicht geleistet werden kann – finanziell – dann geht diese moderne Form der Almosen halt nicht.

    Standards für alle oder für niemanden! Und Willkür ist nun wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss dieser -unserer gemeinsamen- Zivilisation.

    Jetzt sagen Sie, dass der Bogen überspannt sei -das Essen ist ja nicht verdorben! Aber darf jemand klagen, juristisch gegen einen anderen vorgehen, der ihn auch nur unbeabsichtigt krank gemacht hat? Würden Sie, Frau Otte, sich das Recht nehmen lassen dagegen juristisch vorzugehen? Es einfach hinzunehmen, weil Gerichtskostenbeihilfe für Sie ein Fremdwort ist? Tja, dann…

    Enttäuscht. Alfred Fuchs

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert