DGB-Wuppertal: Armutsrisiko ist branchenabhängig

1.869 Beschäftigte in Wuppertal sind nach Berechnungen des DGB Wuppertal im Jahr 2012 nach Verlust des Jobs direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Zwischen den einzelnen Branchen zeigen sich aber in Wuppertal deutliche Unterschiede.

1.869 Beschäftigte in Wuppertal sind nach Berechnungen des DGB Wuppertal im Jahr 2012 nach Verlust des Jobs direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Sie mussten Hartz IV-Leistungen bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit beziehen, obwohl sie zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hatten. Die Zeit ihrer Berufstätigkeit hat aber nicht ausgereicht, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufbauen zu können; andere haben so schlecht verdient, dass sie ergänzend zum Arbeitslosengeld auf Hartz IV angewiesen sind. Der Weg vom Beschäftigten zum Hartz IV-Empfänger ist für viele sehr kurz geworden. Diese Entwicklung ist aus Sicht des DGB Wuppertal besorgniserregend und macht gesetzliche Korrekturen notwendig.

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Zwischen den einzelnen Branchen zeigen sich aber in Wuppertal deutliche Unterschiede. Niedriger als in anderen Branchen ist das Risiko in der Industrie. Rund 8% der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe der Stadt, die 2012 den Job verloren haben, mussten staatliche Fürsorgeleistungen beziehen. Im Gastgewerbe steigt die Hartz IV-Bedürftigkeit bereits auf ein Fünftel derjenigen, die den Job verloren haben. Bedrückend ist das Armutsrisiko aber insbesondere im Verleihgewerbe. Jeder vierte Leiharbeitnehmer, der 2012 den Job verloren hat, musste Hartz IV beantragen und sich vor den Behörden weitgehend „finanziell“ ausziehen. Leiharbeitskräfte verlieren folglich nicht nur weit häufiger den Job als in der Industrie, sondern sind zugleich weit häufiger nach Jobverlust auf Hartz IV angewiesen.

Der DGB hält es für dringend erforderlich, den sozialen Schutz der Arbeitslosenversicherung wieder zu verbessern. Prekär Beschäftigten müsse ein besserer Einstieg in den Versicherungsschutz sowie zur Arbeitsförderung eröffnet werden.

Zum bis Februar 2006 geltenden Recht sollte zurückgekehrt und ein Versicherungsanspruch von zumindest sechs Monaten nach Beitragszeiten von drei Jahren eröffnet werden. Das Hartz IV-System könnte so wirksam entlastet sowie befristet und prekär Beschäftigte sozial besser abgesichert werden. Indirekt werde so auch die Stadt Wuppertal entlastet, die die Wohnkosten für arbeitslose Hartz IV-Empfänger übernehmen müsse.

Beschäftigte, die 2012 in Wuppertal den Job verloren und arbeitslos wurden:

Wuppertal

Insgesamt

davon direkt in Hartz IV

 

 

absolut

in v. H.

  • Verarbeitendes Gewerbe

1.592

131

8,2

  • Baugewerbe

703

97

13,8

  • Gastgewerbe

472

98

20,8

  • Verleihgewerbe

1.824

459

25,2

  • insgesamt

10.112

1.869

18,5

Quelle: DGB-Sonderauswertung der BA-Zugangsstatistik für Arbeitsloseko_dgb_raute_unten_4c

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