GRÜNE verwundert über Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Courage“

Auf Unverständnis bei der GRÜNEN Ratsfraktion stößt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Frauenverbandes Courage durch das Wuppertaler Finanzamt.

Gerta Siller, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion:

„Wir haben mehrfach in der Vergangenheit mit Courage zusammengearbeitet und in ihren Mitgliedern engagierte Frauen kennen gelernt, die sich mit demokratischen Mitteln parteilich für die Interessen von Frauen eingesetzt haben.

Es ist ein starkes Stück, dass jetzt (rückwirkend bis 2010!) mit Verweis auf den Verfassungsschutzbericht NRW von 2010 die Gemeinnützigkeit dieses Frauenverbandes aberkannt wird.

Das Mittel dazu ist eine Extremismusklausel in der Abgabenordnung, die besagt, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, wenn eine Organisation im Verfassungsschutzbericht genannt wird. So attestiert der Verfassungsschutzbericht 2010 Courage nur dem Namen nach eine Eigenständigkeit, die der kommunistischen Splitterpartei MLPD als „struktureller Unterbau“ und damit als eine Art Unterorganisation dient.

Die Crux dabei: ein Beweis dafür muss nicht erbracht werden. Wir machen uns dafür stark, dass Frauenrechte gestärkt werden, in diesem Fall werden sie mit Hilfe der Extremismusklausel geschwächt, und das darf nicht sein und deshalb raten wir zu demokratischer Gelassenheit.“

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Kommentare

  1. Dieter Hofmann sagt:

    Das Finanzamt Elberfeld handelt nicht willkürlich, sondern nach geltendem Recht. Derzeit gilt eine Regelung aus dem Jahre 2009. Derzufolge versagen alle Finanzbehörden in allen Bundesländern den Steuerstatus der Gemeinnützigkeit, wenn die betroffene Organisation in einem der 17 Verfassungsschutzberichte als extremistisch benannt wird. § 51 Abs. 3 Abgabenordnung belässt hier keinen Ermessensspielraum. In diesem Fall kann aber Einspruch gegen die Versagung eingelegt werden, im Steuerbescheid müsste eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein. Nach dessen Zurückweisung kann dann Klage vor dem zuständigen Finanzgericht erhoben werden.
    Nach Aussage des BMF sind derzeit ca. ein Dutzend Fälle vor Finanzgerichten anhängig. Bisher wurde anscheinend in keinem Fall die Versagung des Steuerstatus bestätigt. Was auch nicht verwundert, da Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter intransparent sind und daher von FinanzrichterInnen nicht umfassend gewürdigt werden können. Die Chancen stehen also nicht schlecht, die Finanzamtsentscheidung auf dem gerichtlichen Wege wieder zu kassieren.
    (Dazu hat der Bundesfinanzhof ein interessantes Urteil im vergangenen April gefällt, Az I R 11/11 http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2013&nr=26168&linked=urt )

    Quelle: Jan Engels auf http://annalist.noblogs.org/post/2013/01/05/verfassungsschutz-entscheidet-in-nrw-uber-gemeinnutzigkeit

    Es besteht also kein Grund zur Verwunderung, sondern – aus Sicht vieler politischer Beobachter und Kommentatoren – Regelungsbedarf hinsichtlich der Kompetenzen und Arbeitsweisen der Verfassungsschutzämter.

    1. petzi sagt:

      Alle Hilfsorganisationen können sich bei Kristina Schröder bedanken, der Erfinderin des „Linksterrorismus“ als heranwachsende Gefahr. Wenn rechte Möder- und Schlägerbanden durchs Land ziehen werden erst mal beide Augen zugedrückt, und Täter wenn man sie überhaupt erwischt mit Samthandschuhen angefasst. Wenn aber irgendwo jemand Flugblätter zu sozialen Themen verbreitet ist es Linksterrorismus. Und um den zu bekämpfen hat sich die peinlichste Person des Kabinetts diese Regelung ausgedacht. Selbst Nazi-Aussteigerprogramme sind davon betroffen. Das ist dann wohl auch zu links.

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