Kippt jetzt auch die Zweitwohnungssteuer?

Die Bettensteuer ist in Wuppertal nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wohl vom Tisch. Die Urteilsbegründung könne so auch auf die Zweitwohnungssteuer angewendet werden, finden die Freien Wähler. Lesen Sie hier das Statement der WfW im Wortlaut.

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Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) begrüßt ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer. Das Gericht hat damit – endlich – wieder eine klare juristische Grundhaltung für die Erhebung kommunaler Aufwandsteuern bezogen. Ein steuerbarer Aufwand, der über die notwendige Lebenshaltung hinausgeht, liegt eben nur bei ‚überflüssigen’ Übernachtungen vor, etwa solchen aus touristischem Anlass. Damit halten wir die Einführung dieser Abgabe in Wuppertal für gescheitert.

„Im übrigen messen wir diesem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei, zum Beispiel für die Zweitwohnungsteuer“, erläutert der stv. Fraktionsvorsitzende Günter Schiller. „Denn auch die Studentin, die in Wuppertal ein Apartment mietet, weil sie hier ein Studium absolvieren will, betreibt keinen unnötigen Aufwand, sondern sie folgt einer praktischen Notwendigkeit. Und als Lenkungssteuer für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist die Abgabe rechts­widrig.

Mit Interesse erwarten wir auch die rechtliche Überprüfung der Hundesteuer. Wir sehen bislang keine klare steuersystematische Begründung für diese Ab­gabe und ihrer Höhe. Die Wuppertaler Steuersätze halten wir für überhöht und willkürlich.

Die WfW-Fraktion sieht ihre Aufgabe auch darin, der ausufernden Belastung der Bürger mit kommunalen Sondersteuern entgegen zu wirken.“

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Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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