Sozialpädagoge gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt Wuppertal

Weil die Tätigkeit des Sozialpädagogen ein besonderes Maß an Verantwortung verlange, gab das Arbeitsgericht Wuppertal der Klage auf eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe in erster Instanz recht.

In ihrer täglichen Arbeit brauchen die Beschäftigten in den sozialen Diensten viel Einfühlungsvermögen und Geduld. Viel Geduld war auch in einem aktuellen Rechtsstreit mit der Stadt Wuppertal nötig. Nun fällte das Arbeitsgericht Wuppertal ein erstes Urteil. Mit einem positiven Ende für den klagenden Beschäftigten im Bereich der Hilfen für Erwachsene.

2011-01-16 Wuppertal Amtsgericht Landgericht Justizzentrum

Zu dessen Aufgaben gehört nicht nur die Betreuung von Menschen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, sondern auch die Begleitung von Erwachsenen in schwierigen Lebenslagen. Diese Tätigkeit verlangt nicht nur Fingerspitzengefühl und umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch ein besonderes Maß an Verantwortung, begründete das Arbeitsgericht Wuppertal in der Hauptverhandlung das Urteil. Mit Unterstützung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat ein Beschäftigter auf eine höhere Eingruppierung und Vergütung geklagt und nun in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Durch das Urteil würde die Eingruppierung und entsprechende Vergütung nach Angaben von ver.di rückwirkend von der Entgeltgruppe S 12 in die Entgeltgruppe S 14 erfolgen müssen.

„Wer diese Arbeit leistet, schafft wertvolle und unerlässliche Unterstützung für Hilfsbedürftige und trägt dabei sehr viel Verantwortung. Das diese Verantwortung sich auch in der Vergütung wiederspiegeln muss, hat das Gericht jetzt klar gestellt. Die Stadt ist nun aufgefordert, das Urteil auf alle betroffenen Beschäftigten zu übertragen. Dafür werden wir uns einsetzen und dieses Anliegen notfalls auch bis zum Bundesarbeitsgericht begleiten“, kommentiert Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, den erfolgreichen Prozessverlauf.

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Quelle: ver.di

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